Wann muss ein Mehrfamilienhaus oder auch ein Zweifamilienhaus einen Energieausweis haben?
Wann muss ein Hauseigentümer einen Energieausweis haben?
Bei vorliegendem Fall: Altes Haus, über 100 Jahre alt, nicht denkmalgeschützt, Hauseigentümer wohnt im Haus. Eine Wohnung ist vermietet. Eine Wohnung steht leer.
Und wer genau stellt solche Energieausweise für Gebäude aus? Und was kostet sowas in etwa?
7 Antworten
Bei Verkauf des Hauses oder einer Neuvermietung einer der Wohnungen.
Bei Vermietung und bei einem Verkauf, lese ich.
Die "Lügenmeldung" kommt meist vom Schornsteinfeger, für so rd 200 bis 500 EUR.
Beim Verkauf muss so ein Energieausweis da sein.
Bei der Vermietung kann er ein großer Pluspunkt sein (sofern das Haus eben nicht absolut grottig gedämmt ist) weil sich dann die Heizkosten viel besser einschätzen lassen. Bei einem neuen Mieter muss der Ausweis meine ich auch vorliegen.
Meine Eltern haben den Energieausweis damals beim Energieversorger (LLK bei ihnen) machen lassen. Es gab da eine Aktion wo alle Häuser in der Straße sich zum Sonderpreis zusammentun konnten so das es wohl erheblich günstiger wurde. Den Preis weiß ich allerdings nichtmehr weil die Finanzen da noch fest in Omas Händen lagen.
Das Ergebnis war überraschend positiv, das Haus ist von 1959 und auf einem Stand den sehr viele jüngere Häuser nicht erreichen. Da sieht man das es sich wirklich lohnt dahinter zu bleiben und immer mal wieder Kleinigkeiten zu modernisieren :)
Wenn das Gebäude größer ist als 50m² und nicht unter Denkmalschutz steht muss bei einem neuen Mietvertrag ein Einergieausweis vorgelegt werden oder zumindest gut sichtbar uasgehängt.
Fragt der neue Mieter nach und es gibt keinen kann das bis zu 15.000€ kosten. Übrigens schon seit 2014.
Oh, hoppla...
Ja, gut. Aber offenkundig kontrolliert das niemand. Interessiert wohl niemanden. Ich nehme also an, dass es dazu nicht mal ein Gesetz geben wird. Vermutlich wäre es also höchstens eine Ordnungswidrigkeit, die eine Behörde auch nicht bestrafen muss. So verstehe ich das jetzt.
Also alles total locker und easy eigentlich.
Ich wüsste jetzt auch nicht welche Behörde da zuständig wäre, also welche Behörde den Vermieter dazu zwingen könnte einen Energieausweis anzuschaffen für das Gebäude. Und mit welchen Mitteln die den Vermieter dazu zwingen könnten.
Alles recht interessante (theoretische) Fragen, auf die ich aber leider jetzt noch keine Antworten habe.
Ich bin auch kein Rechtsverdreher sondern nur jemand der vor ein paar Jahren mal gemietet hat und später ein halbes Haus gekauft, daher kann ich dir keine Paragraphen um die Ohren hauen ;)
Schade.
in der regel dann, wenn das gebäude vermietet oder verkauft werden soll. damit der mieter oder käufer sich ein bild über die energiekosten machen kann. allerdins - ganz unter uns: realistisch ist was anderes...
ganz abgesehen davon, dass da wo der wohnraum knapp ist, sich wohl kein intressent jemals trauen würde, auch nur nach einem solchen ausweis zu fragen, um nicht deswegen abgelehnt zu werden.
lg, anna
Das heißt, es gibt eigentlich keine gesetzliche Regelung dazu, keine Pflicht, zu der eine Behörde besonders motivieren könnte.
Und das gilt also, wenn überhaupt, nur für Mieter, die das ganze Haus mieten? Ich dachte, das soll ein Gebäudeeigentümer/Vermieter auch dann haben, wenn er eine Wohnung in dem Haus vermietet.
Dass es eher nicht realistisch ist, was an Datenmaterial enthalten ist, das ist ja wieder eine andere Frage. Das ist mir ja egal. Es gibt aber auch zwei verschiedene Energieausweise. Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis ist durchaus korrekter und kann sogar richtig vorteilhaft sein.
Beim Verkauf muss er vorliegen.
Also würdest du aus deiner Sicht sagen, dass der Vermieter einen Energieausweis hätte haben müssen als ein neuer Mieter vor ca. 2 Jahren ins Haus eingezogen ist bzw. in eine andere Wohnung des Hauses umgezogen ist (mit neuem Mietvertrag, den man schließlich auch abgeschlossen hat)?
Und in welchem Gesetz ist eigentlich eine etwaige Pflicht zum Energieausweis festgeschrieben? Und welche Behörde interessiert das möglicherweise auch?
Oder ist das einfach nur so eine lockere "Soll"-Vorschrift, wo es eigentlich nur um etwas geht, was am Ende immer nur etwaige Mieter einsehen dürfen?