Stromzähler Grundgebühr freistehendes Haus?
Hallo meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt mit 3 Wohnungen darin wo meine Mutter vorher eine Wohnung von bewohnt hatte. Das Haus ist momentan nicht bewohnbar und wird auch nicht bewohnt.
Laut Stromversorger müssen wir dennoch für 4 (!) Stromzähler monatlich die Miete zahlen obwohl der Strom abgestellt ist.
Kann man da nicht irgendwas machen? Ausbauen meinten die kostet sehr viel Geld (Einbau danach auch wieder, falls es vermietet wird irgendwann mal).
Was können wir tun? Kann man nicht aus 4 1 Zähler machen?
5 Antworten
Der/die Stromzähler sind Eigentum des Grundversorgers. So lange diese Stromzähler noch montiert sind muss auch die Grundgebühr bezahlt werden.
Der Energieversorger läßt euch ja die Wahl ob sie abgebaut werden sollen. Die Kosten habt dann natürlich ihr zu tragen.
Eventuell gibt es aber auch die Möglichkeit zum Umstellen auf einen anderen Tarif. Höherer Verbrauchspreis und geringere Grundgebühr.
Aber warum verkauft ihr das Haus nicht wenn es eh nicht bewohnt werden soll?
dann laßt euch vom Energieversorger einen verbindlichen, schriftlichen Kostenvoranschlag machen was der Ausbau und der Einbau des Zählers kosten und die Abmeldung.
Ja, es ist möglich, eine Zusammelnlegung der 4 Zähler vorzunehmen.
Ein beim Netzbetreiber eingetragenes Installationsunternehmen kann mit den Arbeiten beauftragt werden und wird die notwendigen Schritte beim Netzbetreiber einleiten.
Sicher wird ein Opulus fällg, auch gehen die Umbaukosten zu Lasten des Auftraggebers.
Langfristig ist das jedoch eine gute Investition, wenn feststeht, dass in der Zukunft keine getrennte Verbrauchserfassung mehr nötig ist.
Günter
verhandeln ,verhandeln - aber 1 zugang sollte bleiben . damit sie gegebenenfalls reparaturen machen können.
NICHT fordern , nur freundlich auf einen zähler einigen .
wenn der strom abgestellt ist, d.h. es keinen vertrag gibt, dann ist besteht auch keine verpflichtung zur zahlung irgendwelcher grundgebühren.
erkundige dich aber vorsichtshalber beim haus- und grundbesitzerverein, ob solche zahlungen bei einem unbewohnten haus rechtens sind.