Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Prüfung?
Hallo liebe Community,
zu meiner Situation: ich befinde mich momentan noch im ersten Semester, möchte jedoch bald abbrechen, weil mir mein Studiengang überhaupt nicht gefällt. Ich habe jetzt ein Studium gefunden, welches mich sehr anspricht - aber erst im nächsten Wintersemester startet. Übergangsweise möchte ich gerne einen Freiwilligendienst absolvieren, um auch mehr Erfahrungen zu sammeln.
Jetzt habe ich aber auch gelesen, dass ich wohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen werde. Ich werde aber mitten im ersten Semester abbrechen und ich habe mich noch für keine Prüfung angemeldet und habe es auch nicht vor.
Das ist jetzt möglicherweise eine etwas doofe Frage... aber es wird doch jetzt nicht auf der Bescheinigung stehen, dass ich bei Prüfungen durchgefallen bin, weil ich da einfach nicht angetreten bin oder?
Liebe Grüße
1 Antwort
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt:
- Prüfungen, zu denen du angemeldet bist, aber noch keine Note vorliegt.
- Prüfungen, die du abgelegt hast. Hier werden sowohl bestandene, als auch nicht bestandene Leistungen aufgeführt. Für jede Prüfung wird jeder Prüfungsversuch aufgezählt.
Wenn du dich noch für keine Prüfung angemeldet hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Deine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dir bescheinigen, dass du noch keine Prüfung abgelegt hast.
Zweck der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist es, anderen Universitäten den Stand deiner abgelegten Prüfungen mitzuteilen. Vor allem "nicht bestandene" und "endgültig nicht bestandene" Prüfungen sind hierbei wichtig.
Wenn die Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen in Ordnung ist, dann kannst du den Studiengang wechseln - da dein Studienstatus unbedenklich ist.
Vielen lieben Dank, hat mir sehr geholfen! :)