Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Prüfung?

1 Antwort

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt:

  • Prüfungen, zu denen du angemeldet bist, aber noch keine Note vorliegt.
  • Prüfungen, die du abgelegt hast. Hier werden sowohl bestandene, als auch nicht bestandene Leistungen aufgeführt. Für jede Prüfung wird jeder Prüfungsversuch aufgezählt.

Wenn du dich noch für keine Prüfung angemeldet hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Deine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dir bescheinigen, dass du noch keine Prüfung abgelegt hast.

Zweck der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist es, anderen Universitäten den Stand deiner abgelegten Prüfungen mitzuteilen. Vor allem "nicht bestandene" und "endgültig nicht bestandene" Prüfungen sind hierbei wichtig.

Wenn die Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen in Ordnung ist, dann kannst du den Studiengang wechseln - da dein Studienstatus unbedenklich ist.

mharion 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 23:25

Vielen lieben Dank, hat mir sehr geholfen! :)