Studium "Public Management" abbrechen--> Rückzahlung?
Hallo, ich hoffe ich finde hier ein paar leute die sich auskennen. ich studiere im 2. semester public management (gehobener verwaltungsdienst) an der hochschule f. öffentliche verwaltung in kehl. ich bin zunehmend frustriert und möchte gerne abbreche. da man als student in diesem studiengang vereidigt wird und beamtenstatus hat (und somit auch monatliche ausbildungsvergütung erhält), muss man im falle eines abbruchs sehr viel geld zurückbezahlen. pro monat etwas mehr als 500 euro. nun meine frage: wenn ich durch die prüfungen falle, dann bin ich rien theoretisch nicht freiwillig ausgeschieden und werde exmatrikuliert. funktioniert sowas....oder wird das dann geprüft. wenn man z.b. durch 4 v. 5 prüfungen fällt, dass einem dann unterstellt wird, dass man absichtlich durchgefallen ist und somit trotzdem rückzahlungen leisten muss. logischerweise habe ich nämlich keine 5000 euro mit denen ich einfach so abbrechen könnte. bitte nur antworten von leuten, die etwas ahnung in dem gebiet haben!
dankeschön und einen guten rutsch in 2010
3 Antworten
ich kann mir nicht vorstellen, dass das klappt. Auch wenn du exmatrikuliert wirst, musst du das Geld zurück bezahlen. Warum auch nicht? Das ist bei jedem anderen Studium auch so!
ja das ist aber eben nich wie jedes andere studium durch die beamten-geschichte und alles. habe halt gehört, wenn man durchfällt (dann hat man sich ja bemüht und war einfach nich gut genug) muss man nix zurückzahlen. man hat ja dann sein bestes gegeben
Bitte lass Dich beraten - vielleicht von relativ neutraler Stelle wie der Agentur für Arbeit. Selbst wenn das mit dem "Durchfallen" klappen sollte (im Vertrag müßte das doch geregelt sein), so bedeutet es doch, daß Du in Deinem Erststudium gescheitert bist. Da Du das in Deinem Lebenslauf nicht verschweigen kannst, wird das in der Regel deutliche berufliche Nachteile mit sich bringen.
da gibt es keinen vertrag. man wird vereidigt und ist ja erstmal 3 semester an der hochschule. also nix mit vertrag. es gibt auflagen zur zahlung der bezüge: "die anwärterbezüge werden Ihnen deshalb mit den auflagen gewährt, dass die ausbildung nicht vor ablauf der in den ausbildungs- und prüfungsvorschriften festgelegten, oder im einzelfall festgesetzten ausbildungszeit aus einem von ihnen zu vertretenden gründe endet (...)" ---> dieses "von ihnen zuvertretende gründe" macht mir eben sorgen. bezieht dies auch das durchfallen durch prüfungen mit ein? mir ist durchaus bewusst, dass dies nachteile mit sich bringt und ich habe mir ausreichend gedanken über meinen weiteren beruflichen weg gemacht. das steht auch nicht zur debatte... es geht mir lediglich um die kostenfrage, da eine rückzahlung (in raten oder ähnlichem) eine starke finanzielle last darstellt bis ich ende 20.
Du bist deinem Dienstherren zur treue und nicht zur Leistung verpflichtet - so ist das doch überall in der öffentlichen Verwaltung :-) sutdiere das gleiche wie du.
Ich hoffe mal meine Antwort kommt nicht zu spät. Wenn du durchfällst musst du nichts zurückbezahlen - es sei denn, man kann dir Absicht nachweisen (also erzähl es nicht zu laut rum).