Rückstellungsbescheid von Hochschule abgelehnt?
Guten Tag,
ich habe mich letztes Jahr an der Beuth Hochschule für Technik Berlin über Hochschulstart für einen Studiengang zum Wintersemester beworben und wurde auch angenommen. Da ich allerdings einen Freiwilligendienst leiste, konnte ich den Platz nicht direkt annehmen und ließ ihn mir zurückstellen, sodass ich den Platz dieses WS wiederbekomme.
Vor etwa einer Woche habe ich allerdings eine E-Mail von der Studienverwaltung bekommen, die folgendes besagt:
Ich habe bereits meine Seminarleiterin informiert, die ebenfalls empört reagierte, da so ein Problem noch nie aufgetaucht ist und es immer geklappt hat, vor allem, weil mir hier ein Freiwilligendienst zum Nachteil ausgelegt wird, was nicht sein darf. Da alle Freiwilligendienste an dem Datum enden, ist die Begründung noch weniger treffend mMn.
Meine Seminarleiterin hat dort bereits angerufen, konnte jedoch auch nichts erreichen. Nun hat sie den Fall an die Senatsverwaltung weitergeleitet, die sich nun daran versuchen sollen.
Nun zur Frage: Hat einer von euch schon Erfahrungen gesammelt, nach einem Freiwilligendienst seinen Studienplatz wiederzubekommen?
Und habt ihr vielleicht Tipps oder Argumente wie/womit ich das Problem lösen kann?
LG
2 Antworten
Ich bin kein Rechtsexperte, aber hier lohnt sich meines Erachtens absolut ein Widerspruch. §10, Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin (Hochschulzulassungsverordnung - BerlHZVO) sagt:
"Die Auswahl nach Absatz 1 Satz 1 [da geht es um die Dienstarten] muss spätestens zum zweiten Zulassungsverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30. April oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet sein wird."
Da ich mal davon ausgehe, dass du das Dienstende durch einen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung deiner Seminarleitung wasserdicht belegen kannst, gibt es hier meines Erachtens keinen Grund für Ablehnung- schon gar nicht aus Gründen der Bewerbungsfrist. Dein Dienstende liegt ja sogar noch vor dem Semesterbeginn.
Also, frag mal bei der Hochschule nach, wie der Widerspruchsweg hier aussieht. Das Recht, gegen einen Bescheid der Hochschule Widerspruch einzulegen, hast du auf jeden Fall - auch ohne Anwalt.
Ich drück die Daumen!
Der Studiengang ist übrigens Pharma- und Chemietechnik. (Kein medizinisches Fach, jedoch dürften die markierten Auszüge auch für non-med. Studiengänge gelten. Bei anderen Hochschulen ist das ebenfalls so.)
Macht für mich auch keinen Sinn. Gib dich bloß nicht mit so einer seltsamen Antwort zufrieden. @Fragesteller