Unangekündigte Unterrichtsbesuche durch den Schulleiter zulässig?
Hallo, mich wuerde interessieren, ob es das Recht eines Schulleiters ist, wenn er auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkraefte unangekuendigt im Unterricht besucht? Schon jetzt vielen Dank fuer Eure Antworten!
10 Antworten
Alllllllllllllllllllllso:
Erstens: JA !
Der Schulleiter hat das Recht UNangekündigter Besuche !
Auch ich bin für (viel mehr) Kontrolle des Unterrichts, denn viele Lehrer unterrichten schlicht schlecht !!!
Zweitens: Allerdings ist es überhaupt nicht Usus, Lehrer von seiten der Schulleitung mit Überraschungsbesuchen zu "überfallen". Ich persönlich finde das auch psychologisch nicht geschickt, weil damit der Direktor seine Allmacht demonstrieren könnte.
Drittens: Usus ist, dem Lehrer zumindest eine Woche vorher den Besuch mit Begründung anzukündigen.
(Ich bin übrigens in meiner gesamten bisher 38-jährigen Lehrer-Laufbahn ERST EINMAL (!!!) von der Schulleiterin besucht worden (vor der Beförderung zum OStR.) .)
Nochmals: Lehrer sollten sehr oft im Unterricht besucht werden, dann hätten sie nicht diese immense Narrenfreiheit, heute noch genauso zu lehren wie vor 30 Jahren !!!
paulklaus
Der Schulleiter ist der Vorgesetzte und der hat das Recht mal zu sehen wie es läuft. Das gleiche Recht haben übrigens auch Eltern!!!
Das ist FALSCH !! Eltern müssen (!) sich anmelden !
paulklaus
Ja er darf das, er könnte ja nur vorbeikommen um was mitzuteilen :)
Greez
Leno
Mann !!! Es geht um UNTERRICHTSBESUCHE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
paulklaus
Da scheint aber einer eine Menge Zeit als Schulleiter zu haben...
Schulleiter haben auf Grund ihrer immensen bürokratischen und organisatorischen Aufgaben nur sehr wenig Unterricht !!!
paulklaus
Hallo, ist das nicht seine eigentliche Aufgabe? Er will sich nu informieren und als Schulleiter hat er natürlich das Recht dazu. Ich kenne keinen Arbeitsplatz, wo du nicht in irgendeiner Art und Weise kontrolliert wirst.