Machtbefugnisse einer Oberstufenkoordinatorin?
Seid gegrüßt, liebe Frageleser :)
Vor ein paar Monaten bekam mein Gymnasium in Sachsen-Anhalt eine neue Oberstufenkoordinatorin und diese macht dem Sprichwort ,,Neue Besen kehren gut" alle Ehre. Sie ist eine sehr erfolgsorientirte Frau, das lässt sie die Schüler im Unterricht auch spüren, da jedes zweite Wort von ihr ,,success" ist (Englisch). Sofort begann sie, sich mehr durchzusetzen als der Schulleiter und erlaubt sich Sachen und Bestrafungen, bei denen die meisten nur mit dem Kopf schütteln würden. Schüler, die 1 Miute vor dem Unterrichtsbeginn erscheinen, können direkt draußen bleiben und den Unterricht am Wochenende nachholen, gleiches gilt für Klausuren und Kurzkontrollen. Sie verbietet den Toilettengang im Unterricht und bei Fehlstunden duldet sie ausschließlich ärztliche Atteste, hat man diese nicht (durch verspätete Busfahrten usw.) ist man bei ihr (später dann auch auf dem Zeugnis) in diesen Stunden unentschuldigt. Meine Frage lautet nun, ob dieses Handeln rechtens ist? Wie gesagt, sie scheint mehr Macht und Kontrolle über die Schule zu haben als der Schulleiter selbst und ich frage mich, ob eine Oberstufenkoordinatorin so hoch in der Rangliste an unserer Schule steht, dass sie sich das erlauben kann.. Kennt sich damit jemand aus bzw. kann mir sagen was sie darf und was nicht?
Vielen Dank im Voraus, sry für die lange Frage, aber es interessiert mich sehr. :)
6 Antworten
Zunächst müsste mal von eurer Seite her alles in Ordnung sein: kein Zuspätkommen, kein erst auf die letzte Minute kommen Hier ist z.B. die Überlegung, dass man nicht mit dem Klingeln die Klasse betritt, sondern, dass der Unterricht mit dem Klingeln beginnt – also vorher anwesend sein!
Angaben kann ich nur aufgrund des Schulgesetzes NRW machen. Für deinen Bereich müsstest du entsprechend googeln.
Zu den einzelnen genannten Punkten:
Wenn die 1-Minute-Schüler auch noch in die Klasse geholt werden um ihnen die Wochenendregelung mitzuteilen und sie dann auszuschließen, ist das widersprüchlich, denn da geht der Lehrerin ja Unterrichtszeit verloren. Außerdem ist es überzogen. Ein Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde ist nur vorgesehen bei Unterrichtsstörung.
Für das Wochenende nacharbeiten zu lassen: Da gibt es im § 53 des Schulgesetzes NRW z.B. den Passus:….Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern…Der setzt aber voraus, dass Lernstoff aus eigener Schuld versäumt worden ist. Hier geht das aber auf die Lehrerin zurück. Außerdem müsste sie die Eltern in jedem Einzelfall schriftlich benachrichtigen. – Tut sie das?
Was die Klausuren und Kurzkontrollen angeht, so müsste sie ja stundenlang am Wochenende zusätzliche Zeit investieren. Da schadet sie nur sich selbst. Lasst sie das mal machen. Das wird sie schnell aufgeben.
Toilettengang: Hier hast du die Anregung von Kuhlmann unten. Was sie dagegen kann: Verhindern, dass mehrere Schüler bei einer Klausur gleichzeitig gehen. Sie kann auch darauf aufmerksam machen, dass man zweckmäßigerweise die Pause ausnutzt. Aber verbieten kann sie nichts.
Fehlstunden und Attest: Der § 43 des Schulgesetzes NRW führt aus:
(2)Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen….
Das heißt: Nicht in jedem Krankheitsfall geht man zum Arzt. Da reicht das Elternschreiben. Bei vielen Schulen ist es allerdings zusätzlich vorgesehen, dass ein Attest beim Fehlen im Zusammenhang mit freien Tagen verlangt wird.
Aber bei Busverspätung geht das ja sowieso nicht. Da reicht am nächsten Tag ein Schreiben der Eltern, dass den Sachverhalt bestätigt.
Zur Rangliste Oberstufenkoordinatorin: Das ist nur eine ganz normale Lehrerin, die die Arbeit der Oberstufe koordiniert – eine Aufgabenstellung, aber keine Macht- oder Beförderungsstufe.
Vorschlag:
Ihr habt verschiedene Möglichkeiten. Überlegt euch gut, was ihr einsetzt, nicht alles geht bei euch:
- Ihr gebt klein bei und erduldet alles.
- Ihr wehrt euch vehement gegen alles, lauft Gefahr, dass ihr alleine bleibt und als „Märtyrer sterbt“.
- Ihr versucht, mit der Lehrerin ein sachliches Gespräch zu den Punkten zu führen, aber nicht nach dem Motto: Wir wollen mit Ihnen diskutieren, ob….“. Hilfreiche Einleitung: „Sind Sie daran interessiert zu erfahren, was wir zu der Sache…denken?“ und „Sind Sie daran interessiert, eine Lösung zu erreichen, mit der alle zufrieden sind?“
- Ihr wendet euch an die Elternvertreter (Jahrgangsstufenkonferenz), informiert über die Punkte und lass das zum Thema einer Jahrgangsstufenkonferenz machen, an der je nach Alter auch Schüler teilnehmen.
- Ihr macht das zum Thema in der Schülerzeitung.
- Extrem: Flucht in die Öffentlichkeit: Ihr schaltet die Presse ein.
Mein bevorzugter Vorschlag wäre das Gespräch mit den Einleitungfragen, auf die man schlecht "Nein" sagen kann, weil das grundsätzlich zeigen würde, dass man keine Lösung anstreben will. Das wäre ein pädagogisches Armutszeugnis.
... den Punkt Klausuren am WE anchschreiben lassen kann ich auch nicht nachvollziehen...
Sie hat die Machtbefugnisse, die Ihr dieser Frau einräumt. Beispielsweise fragt man nicht, ob man auf Klo gehen darf, sondern man sagt Bescheid, dass man geht. Und dann tut man das, was man angekündigt hat. Der Toilettengang darf einem nicht verwehrt werden. Ob Du am Wochenende in der Schule erscheinst, entscheidest auch nur Du und keine Oberstufenkoordinatorin.
Während Deiner Schulzeit sind die Fehlstunden auf dem Zeugnis nur für die Schule wichtig. Das gehört zu dem ganzen Affenzirkus dazu. Auf dem Abschlusszeugnis sind die Fehlstunden in einigen Bundesländern untersagt. Es gab auch schon Gerichtsurteile dazu. Du solltest sicherheitshalber Buch über Deine Fehlstunden führen; das heißt: schreib immer genau auf, warum Du gefehlt hast. Das kann Dir auch nach Jahren helfen, die angeblich unentschuldigten zu relativieren.
Gruß Matti
Moin;-)
Ein Oberstufenkoordinator ist eine Funktionsstelle (Beförderung)an der Schule, die Verwaltungs- und Beratungsaufgaben beinhaltet.
Als Lehrkraft im Unterricht hat sie die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Lehrer. Der SL ist ihr Dienstvorgesetzter.Sie kann auch gegen die Dienstordnung oder Schulgesetze verstoßen. Ihre Funktion spielt hier keine Rolle.
Die von die geschilderten Sachen, wie Unterricht aufgrund von Verspätungen am WE nachholen lassen oder bei Fehlstunden Attestpflicht kann man mit dem Schulgesetz und Eurer Schulordnung abgleichen.
Bundesland suchen, Schulordnung, Ausbildungsprüfungsordnung und entsprechende Erlasse für Sekundarstufe 2.
Ich erkenne bei Deiner Beschreibung weder Verstöße gegen die Landesschulgesetzgebung noch irgendwelche Sachverhalte, die einer üblichen Schulordnung zuwiderlaufen.
Dann solltest Du Dich mit dem Recht beschäftigen. Der Toilettengang darf nicht verboten werden; auch während des Unterrichts nicht.
Vielen Dank für die Antwort, das ist die erste Antwort die auch direkt die Fragestellung beantwortet.
Und warum setzen sich dann nicht Schüler und Eltern zusammen und verfassen eine entsprechende Beschwerde an die Schulleitung. Und wenn dies nicht weiterhilft an das Ministerium für Bildung des Bundesland?
Dann sei Du der erste, der den Finger rührt. Jedenfalls dann, wenn Du von ihren Züchtigungsmaßnahmen betroffen bist.
Unsere Schule ist low, besser kann man es nicht beschreiben. Niemand wehrt sich und alle lassen alles über sich ergehen, das resultiert auch darin, dass die, die mal ihre Meinung sagen, direkt ausgeschlossen werden und sich somit der neutralen Haltung gezwungen anpassen. Diese Haltung verbreitet sich durch die gesamte Schule bis alle willenlose Zombies sind.. also um deine Frage zu beantworten: Weil niemand einen Finger rührt.