Beurlaubung von der Schule trotz Trauerfeier abgelehnt. Was tun?
Hallo erstmal.
Ich würde mich gerne kurz vorstellen bevor ich euch die Geschichte erzähle. Ich bin weiblich, 18 Jahre alt und besuche die 12. Klasse eines Gymnasiums in Niedersachsen. (Religion: serbisch-orthodox, Herkunft: Serbien)
Da mein Bruder im April 2017 verstorben ist und ich nicht bei der Beerdigung dabei sein konnte, hat sich unsere Familie nach 40 Tagen zusammengefunden und eine Feier zu Ehren des Toten gefeiert. Damit ich dabei sein konnte, stellte ich im Mai einen Antrag auf Beurlaubung für 5 Tage, der auch genehmigt worden ist.
Es ist Tradition, dass die Familie, Freunde und Bekannte nach 6 Monaten wieder zusammenfinden und nochmals ein Fest feieret. Ich wusste von der Feier schon vor 2 Monaten, jedoch gäbe es gar keine Probleme, meinen Antrag zu genehmigen, laut Klassenlehrer.
Ich habe durch den ganzen Stress vergessen, dass wir in dieser Zeit, in der ich die Beurlaubung brauche, um nach Serbien zu fahren, dass wir in dieser Woche eine Studienfahrt machen. Ich stellte einen Antrag auf Beurlaubung, mit einer nachvollziehbaren Begründung (wie oben genannt) und mit einer Bitte um Verständnis.
2 Wochen danach wurde ich zum Büro des Oberstufenleiters gerufen. Er stellte mich bloß und meinte, dass würde alles nicht zusammenpassen und meine Angaben würden alle nicht stimmen. Ich habe mich doof gefühlt, dachte, dass er damit sagen will, ich würde lügen, dass mein Bruder gestorben ist. Zum Schluss sagte er noch, ich bin dazu verpflichtet, bei der Studienfahrt teilzunehmen und ich solle das Geld schnellstmöglich überweisen. Auf weitere Gesprächsversuche hat er nicht mehr reagiert. Meine Eltern haben in der Schule angerufen und gebeten, dass er dringend bei uns anruft, jedoch hat der Leiter dies nicht getan.
Meine Eltern haben einen Brief an den Schulleiter gestern abgeschickt, in dem drinnen steht, dass meine Eltern auf eine schriftliche Erklärung und einen nachvollziehbaren Grund bestehen.
2 Stunden später, wie ein Wunder, kam ein Brief von der Schule an, in dem mir "der Schulleiter" mitteilt, dass er meinen Antrag ablehnt mit Verweis auf Paragraph 63 NSchG. Es bestehe für mich Schulpflicht, die mich verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
In dem Brief steht nichts von der Trauerfeier bloß einer "Reise nach Serbien" und es steht auch nichts von einer "Studienfahrt". In dieser Woche findet kein Unterricht statt also bin ich auch nicht zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
Ich habe versucht mit dem Schulleiter persönlich zu sprechen, jedoch vergeblich. Er hat nie Zeit für mich. Einen Termin wollte ich im Sekreteriat vereinbaren, aber das hat auch nicht geklappt.
Nun zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten habe ich nun? Mir ist es sehr wichtig, dabei zu sein, da mir mein Bruder sehr nahe stand und irgendwie finde ich das Verhalten des Schulleiters und das des Oberstufenleiters komisch.
Ps. Ein Mädchen wurde wegen einer Meisterschaft beurlaubt, d.h. sie muss nicht mit auf Studienfahrt.
4 Antworten
1) 1 Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zum Schulbesuch verpflichtet. 2 Entgegenstehende völkerrechtliche Bestimmungen und zwischenstaatliche Vereinhttp://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+63&psml=bsvorisprod.psml&max=truebarungen bleiben unberührt.
Da hast Du doch Deine Erklärung.
Dann kannst Du halt an der Trauerfeier nicht teilnehmen.
Also ist Dein Bruder in Serbien beerdigt worden und nicht in Deutschland. In Deutschland gelten andere Bestimmungen, also musst Du das akzeptieren.
Du kannst doch in den Ferien nach Serbien fliegen und das Grab Deines Bruders besuchen.
Nur zur Info, damit Du nicht auf dumme Ideen kommst.
Wird Ihrem Antrag nicht stattgegeben und die Kinder fehlen dennoch zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“, die in manchen Fällen sanktioniert wird. Das Ordnungsamt kann Strafgelder zwischen 500 und 2.500 Euroverhängen. Meist ist die Höhe des Ordnungsgeldes von den Bestimmungen des Bundeslands abhängig. Bevor diese höchste Form der Strafe verhängt wird, stehen allerdings zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten.
https://www.arag.de/auf-ins-leben/schule-und-recht/entschuldigung-fuer-die-schule/
Okay dann kann ich für diese Woche keine Beurlaubung bekommen.
Aber wie sieht es mit der Studienfahrt aus? Ich hätte jetzt nicht das Geld diese kurzfristig zu bezahlen (ist ziemlich teuer). Könnte ich an einem anderen Unterricht teilnehmen?
Ich würde nochmals versuchen einen Termin beim Schulleiter zu vereinbaren und mit ihm persönlich darüber zu sprechen. Falls dass alles nicht klappt bleibt dir ja immer noch die Möglichkeit offen ganz normal " krank " zu sein, und dann deine Krankheit zu entschuldigen. Mit 18 kannst du dich ja eh selbst entschuldigen, wenn dir also der Stress mit Schulleiter oberstufenleiter etc. zu groß ist, würde ich einfach auf zweiteres ausweichen.
Dann würde ich einfach mal einen Termin vereinbaren, den muss er früher oder später akzeptieren, dass ist seine Pflicht. Eine Frage noch... wieso geht das wegen der Versicherung nicht ?
Das habe ich heute 3 Mal versucht, jedoch war er immer beschäftigt und hatte keine Zeit für mich.
Einfach "krank" werden kann ich nicht, aufgrund der Versicherung etc.
Du hast bereits wegen des Todesfalles frei bekommen.
Es gibt keinen Grund, deswegen erneut Freistellung zu beantragen. Zudem: "Ich habe … vergessen, dass wir in … dieser Woche eine Studienfahrt machen."
Dass du das vergessen hast, ist einzig und allein dein Problem.
Ich wage mal die Vermutung, dass man an der Schule der durchaus nachvollziehbaren Ansicht sein dürfte, du wollest einfach nur statt der Studienfahrt einen Privaturlaub machen.
Das stimmt jedoch hat mich mein Klassenlehrer angesprochen, welcher Religion ich denn nun angehöre, weil ihm das nicht bekannt ist, dass man eine Trauerfeier nach 6 Monaten veranstaltet. Die Betonung sollte nur zur Information dienen.
Danke für eure Aufklärung. Wenigstens weiß ich jetzt, wieso dies nicht klappt. Die Schule hat dies nicht ausführlich erklärt, daher die Fragen.
Also denken Sie, dass ich anstatt an einer Studienfahrt in ein schönes Land teilnehme, lieber ein 'Privaturlaub' machen würde, inkl. Todesfeier, Gericht etc. ?
Liebe annaa, die Todesfeier war doch schon. Du hattest deswegen schon frei bekommen. Das war im Mai.
Wie oft willst du deswegen denn noch frei haben?
Vielleicht ist der Schulleiter ja Albaner und du hast da als Serbin nunmal schlechte Karten ;)
Wieso? Dann würden er und mein Vater sich ja prima verstehen, er ist nämlich Albaner ;)
Hey OnkelSchorsch
Richtig.
Auch bin ich mir nicht schlüssig warum das abermals betont wird:
Unhabhängig von der Religion gelten hier in Deutschland für alle die gleichen Regeln.