darf man eine unangekündigte Arbeit schreiben?
Ich habe leider nichts gefunden mit dem ich das belegen kann. Könntet ihr mir helfen :)
6 Antworten
man darf unangekündigte lk´s schreiben darf man , weil vom schüler immer verlangt wird dass er sich den Unterrichtsstoff auch zuhause ansieht selbst wenn es unangekündigt ist, nur klassenarbeiten müssen 1 woche vorher angekündigt werden
Also eine Arbeit muss mindestens eine Woche vor dem Termin angekündigt werden. Eine Hausaufgabenkontrolle o.ä. darf einfach so geschrieben werden, allerdings wird diese dann nicht so viel mit in die Note eingehen :)
Ja, ich muss das aber irgendwie beweisen können
Vielleicht hilft dir diese Internetseite weiter:
www.elternwissen.com/schule-und-eltern/zeugnis/art/tipp/tests-und-klassenarbeiten.html
Müssen Klassenarbeiten angekündigt werden?
Ob und wie lange vorher das Datum von Klassenarbeiten bekannt gegeben werden muss, hängt von der jeweils geltenden Schulordnung und der Schulart ab. In den weiterführenden Schulen sind Klassenarbeiten in allen Bundesländern anzukündigen.
Nein es ist verboten unangekündigt eine Arbeit zu schreiben. Tests sind unangekündigt erlaubt. Der Lehrer muss eine Arbeit ankündigen da diese stark in die Zeignisnote einfließt und der Schüler muss die Gelegenheit haben sich dafür vorzubereiten. Schließlich zählen die Arbeiten 50% zum Zeugnis und ein Test ungefähr 5-10%.
Selbstverständlich. Dafür sind Lehrer bekannt, man muss mit allem rechnen.