Nachzahlungen trotz Pauschalmiete - hat jemand einen Rat?
Hallo, ich verzweifele am Mietrecht.
Unser Hauptmieter (6er WG) fordert eine Nachzahlung für das vergangene Jahr. Soweit ist ja alles rechtens, wenn ich das richtig verstanden habe.
Dazu habe ich zwei Fragen:
Kann diese Forderung mit einem noch nichtmal frankierten (also einfach eingeworfenem) Brief gestellt werden? Braucht man dazu nicht ein Einschreiben? Könnte ich jetzt also einfach so tun, als wäre der Brief nie bei mir angekommen?
In unseren Mietverträgen wird die Miete als Pauschalmiete aufgeführt. Zwar sind die einzelnen Posten (Gas, Strom, etc.) aufgeführt, aber nicht einzeln aufgeschlüsselt. In einem weiteren Absatz steht, dass sich die Untermieter an Nachzahlungen zu beteiligen haben, aber auch an Rückzahlungen beteiligt werden würden. Nun ist natürlich nicht eine Rückzahlung, sondern eine Nachzahlung der Fall und ich möchte wissen, ob ich mich an dieser tatsächlich (weil es im Mietvertrag steht) beteiligen müsste oder ob ich mit der pauschalen Abrechnung der Kosten rechtlich an keinen Nachzahlungen beteiligt werden kann.
Dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass jeder von uns Untermietern monatlich zusätzlich 20-30€ gezahlt haben, die in die Taschen des Hauptmieters gewandert sind, ohne, dass wir davon überhaupt wussten. Damit wäre also eigentlich meine Nachzahlung in Höhe von ca. 250€ beglichen, oder?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dazu helfen könnte. Die bisherige Recherche ergab zwar, dass ich wahrscheinlich im Recht wäre, aber ich würde gern auf Nummer sicher gehen.
Vielen Dank und viele Grüße missvankuchen
6 Antworten
Wenn ihr Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlungen leistet, dann handelt es sich nicht um eine Pauschalmiete!
Über die Nebenkostenvorauszahlung muss selbstverständlich jährlich abgerechnet werden und je nachdem, ergibt sich Nachzahlung oder Guthaben.
Warum sollte eigentlich die NK-Abrechnung per Einschreiben zugestellt werden - der Hauptmieter wird doch wohl auch in der Wohnung wohnen, sonst wäre er ja nicht Hauptmieter. Und es wäre schlechter Stil, zu behaupten die NK-Abrechnung ist nicht angekommen - er hätte sie auch mit einem Zeugen einwerfen können.
Erst prüfen, ob die Abrechnung ordnungsgemäß ist und nicht gleich zum Anwalt rennen - wenn vorschnell und unberechtigt bleibt man auf den Gebühren vom Anwalt sitzen.
die Miete als Pauschalmiete aufgeführt.
Sowas gibt es nicht, es könnte höchstens eine Bruttomiete (incl. Hausnebenkosten ohne Heiz- und Wassererwärnungskosten) vereinbart sein oder neben der Nettomiete eine Pauschale für die Hausnebenkosten.
Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werde, geht das nicht oder ist das nicht gwollt, sind die Kosten für Heizung bzw. Wassererwärmung um 15% zu kürzen.
Ist für die Hausnebenkosten eine Pauschale vereinbart, muss darüber nicht abgerechnet werden. Es gibt dann weder eine Nachzahlung noch eine Gutschrift. Nur wenn im MV ausdrücklich die Möglichkeit einer Anpassung vereinbart wurd, darf diese erfolgen. Wenn nicht, bleibt es bei der vereinbarten Höhe der Pauschale bis zum Mietende.
Was steht denn zur Problematik konkret und wörtlich im Mietvertrag drin?
Hallo,
es wäre besser, du läßt dich von einem Anwalt (spezialisiert auf Mietrecht) beraten! Wenn mehrere von Eurch betroffen seid, dann könnt ihr Euch die Kosten teilen!
Emmy
Wenn jeder von Euch schon 250,-- bis 300,-- jährlich zusätzlich zahlt, dann lohnt sich der Aufwand auf jeden Fall !
Emmy
Der konkrete Text deine (Unter)mietvertrages kann über die Nachzahlungspflicht Auskunft geben. Bei einer Untervermietung ist es nicht möglich verbrauchsabhängige Betriebskosten nach tatsächlichen Verbräuchen in einer Wohnung aufzuteilen. Deshalb bedient man sich der Pauschalmietverträge. Der Forderung einer Nachzahlung kannst du mit der Forderung deines durch den Hauptmieter zu beweisenden Mehrverbrauches entgegnen. Du könntest vermutlich sogar aus der Nebenkostenpauschale einen Heizkostenanteil heraus rechnen lassen, den du dann um 15% kürzen darfst, weil vermutlich keine Messstelle an den Heizkörpern angebracht ist. Siehe Heizkostenverordnung, die eine pauschale Abrechnung der Heizkosten ausschließt. Was sind denn das für obskure Zahlungen neben der Miete an den Hauptmieter? Ich vermute eine böse Abzocke.
mal sehen ob ich das aufbröseln kann...
der vermieter hat dem hauptmieter der wg eine abrechnung der nebenkosten geschickt und unterm strich kommt eine nachzahlung dabei raus? ihr zahlt eure miete und die nebenkostenvorauszahlung an den hauptmieter der wohnung oder an den vermieter?
Hallo Hexe,
genau so läuft es. Die Miete sowie Nebenkostenvorauszahlungen werden an den Hauptmieter gezahlt. Die Kaltmiete wird dabei monatlich vom Hauptmieter an den Vermieter weitergegeben.
dann muss euer hauptmieter jetzt aufdröseln. nebenkosten gesamt geteilt durch anzahl der mietparteien (oder wie immer ihr das auch aufteilt) ergibt einen betrag x pro untermieter, davon wird die monatliche vorauszahlung abgezogen und was übrig bleibt musst du persönlich nachzahlen.
Hallo Emmy und vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Die Kosten sind schon aufgeteilt, trotzdem stellt sich uns die Frage, ob das überhaupt so geht.
Wenn alle Stricke reißen, werden wir uns auch auf einen Anwalt stützen, ich hatte nur gehofft, dass es über diese Frage hier im Forum eine Tendenz gäbe, die uns dann vorgibt, ob es sich lohnt, den Anwalt zu Rate zu ziehen.