Umzugskosten bei trennung?

7 Antworten

Von der rein praktischen Seite: was kannst du aktuell mit den Möbel anfangen, die du mit in die Ehe gebracht hast?

Ich würde mit ihr verhandeln, ob sie die Möbel gegen Bezahlung übernimmt oder du verkaufst sie. Kosten für eine Einlagerung machen ja nun überhaupt keinen Sinn, wer weiß, ob die Möbel in deine künftige Wohnung überhaupt rein passen?

Der Rest hängt etwas an der finanziellen Situation von euch beiden. Wenn sie dir die Schulden fabriziert hat, hat sie Einkommen.....

Vermutlich hättest Du aktuell ein Problem, wenn Dich Deine Frau auffordern würde, jetzt mal Deine Möbel aus ihrem Haus zu entfernen.

Umzugskosten sehe ich keine rechtliche Grundlage,weshalb Deine Frau verpflichtet sein sollte diese zu übernehmen.

Verkaufe die Möbel, der Käufer holt Sie ab, davon bezahlst du den Anwalt. Welche Sieg

Verdienst Sie genug zahlt Sie dir Unterhalt. Ich würde im Haus bleiben, das stärkt deine Verhandlungsposition auf eine gütliche EInigung.

Und die viele Freizeit in die Jobsuche stecken. Denn ohne Job findest du doch eh keine Wohnung.

Mrahnungslos123 
Beitragsersteller
 09.12.2018, 21:24

Was ist wenn ich das verkaufe, sie dann aber die Tür nicht aufmacht um diese rauszugeben

topbaugutachter  09.12.2018, 21:56
@Mrahnungslos123

Also bist du bereits "weg". Na dann solltet ihr die Scheidung durchziehen. Alles zusammenrechnen und Kassensturz machen. Wo ist das Problem oder willst du um jeden Stuhl kämpfen, den du dann bei einen Sieg in irgendeiner angemieteten Garage vergammeln lassen willst

wir haben zudem im ehevertrag eine Klausel die besagt das Gegenstände die in die Ehe mit eingebracht worden sind dem jeweiligen alleine gehören. Dinge die nach Eheschließung gekauft worden sind gehören uns beide.

Vor Eheschließung war mein Konto + - 0, am Tag der Trennung (sind noch verheiratet) bei ca - 5000 €

newcomer  09.12.2018, 22:00

auweia auf Zugewinn brauchste nicht hoffen und an deinen Schulden braucht sie sich nicht beteiligen. Was arbeitet deine Frau ?
Falls sie mit bereinigtem Netto unter Selbstbehalt liegt bekommste auch keinen Trennungsunterhalt

Auch wenn Du vielleicht die Möbel bezahlt hast - sie gehören Dir nur zur Hälfte, Du kannst also nicht einfach die Wohnung ausräumen

Du mußt Dich also mit Deiner Frau bei der Aufteilung des Hausrates einigen

Die Kosten für den Abtransport mußt Du selber tragen