Ausziehen U25. großer Eltern-Kind streit
Hallo,
Ich habe das Problem das ich bestimmt alle paar Monate mehrmals langen Streit mit meinen Eltern habe wo sich nur noch angeschriehen wird und ich fast nur noch bei "Brot und Wasser" gehalten werde. Ich bin jetzt 20 Jahre alt geworden und bin der Meinung das es einfach keinen Sinn mehr hat zu Hause weil es jedesmal aufs neue wieder so wird wie es jetzt ist. Ich mache zur Zeit noch das Abitur und habe vor hiernach sofern ich das Abitur schaffe zu Studieren ( ist nicht der erste Anlauf ). Wir haben vor 2 Tagen ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter vom Jugendamt gesprochen weil ich auch der Meinung bin das ich meinen Eltern keinen Leistungsnachweis ( Zeugniss o.ä. ) vorbringen muss wenn sie sich mir gegenüber so verhalten. Meine Eltern stellen alles natürlich so dar als wäre ich an allem Schuld und sie müssten mir auch kein Geld o.ä. geben. Ich sage auch nicht das es nie meine Schuld wäre aber diese Darstellung ist einfach die Höhe. So mein Frage ist in erster Linie einfach wenn ich zu Hause ausziehen will, wie stehen meine Chancen vor Gericht das ich den Unterhalt bezahlt bekomme, da meine Eltern mich wirklich vor Gericht zerren würden nur damit sie nicht zahlen müssen und sie sind fest der Meinung das ich da keine Chance habe. Beide Elternteile wohnen noch zusammen in einem Haus und verdienen jeder einzeln 3800+ Netto und müssen nur das Haus abbezahlen, sprich Zinsen und Tilgung. Desweitern wäre iwie gut zu erfahren was sie grob zahlen müssen und was ich tun kann damit ich, fals es vor Gericht geht, recht bekomme. Ein Zusammenleben ist in diesem Haushalt seit Monaten mit meiner Mutter und seit Jahren mit meinem Vater leider nicht mehr möglich.
Fals noch irgendwelche Fragen zur verdeutlichung des Zustandes hier offen sind bitte stellen ich beantworte sie gerne.
Mfg.
5 Antworten
Volljährige Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Barunterhalt.
Wenn die Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, wird das Selbstbestimmungsrecht des Kindes bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung inzwischen höher gewichtet als das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.
Wenn ein Zusammenleben also nicht mehr möglich ist würde ich an deiner Stelle zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein für einen Fachanwalt für Familienrecht besorgen.
Schildere dort deine Situation. Der Anwalt kennt die Verhältnisse bei euch vor Ort besser und weiß in welche Richtung das Gericht tendiert.
Zuerst einmal müssen sie NICHTS! zahlen, du bist volljährig und für dein Leben selbst verantwortlich!
Unter Umständen und wenn du beweisen kannst das du am Ball bleibst (Leistungsnachweise!) besteht eine Verpflichtung zum Unterhalt. Dies kann auch durch Naturalunterhalt (Wohnraum und Essen etc) erfolgen.
Das und wieviel sie zu erbringen hätten kann dir dein Anwalt erklären!
MfG Ursusmaritimus
ok danke. weil der Typ vom Jugendamt meinte man kann wenn das miteinander gehindert bzw nicht erfüllt ist einen Antrag auf eigenes Wohnen stellen und somit werden dann die Eltern hinzu gezogen und Müssen dann zahlen. Nur meine Eltern meinten dann sie würden mich vor Gericht bringen nur damit sie Nicht zahlen müssen. Auch wenn ein miteinander hier nicht möglich ist was denen so ziemlich egal ist. Und hier wollen sie mir nicht entgegen kommen solange ich denen nicht Zeige das ich Leistung bringe ..
Wenn Du noch zu Hause wohnst, musst Du Dich fügen. Da Du volljährig bist, kannst Du jederzeit ausziehen. Solange Du noch in der Ausbildung bist, kannst Du Unterhalt von Deinen Eltern verlangen. Deine Eltern können entscheiden, ob sie den Naturalunterhalt oder Barunterhalt gewähren. Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, bleibt als allerletzte Möglichkeit leider nur der Klageweg. Du kannst zum Amtsgericht gehen und Dir dort für 10 € einen Beratungsschein holen und damit zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Der vertritt dann Deine Interessen. Aber Vorsicht! Schon viele Eltern-Kind-Verhältnisse sind dadurch auf Dauer zerstört worden. Bei der Sache gibt es eigentlich nur Verlierer. Es sind immerhin Deine Eltern und nicht irgendwelche Fremde, mit denen Du Zoff hast! So wie ich es verstehe, wollen sie zunächst einen Leistungsnachweis von Dir, um Dich weiterhin zu unterstützen. Das kann ich gut verstehen und auch nachvollziehen. Also liefere ihnen diese Beweise - das musst Du sowieso. Und es wäre ein 1. Schritt in die richtige Richtung. Dann werden Deine Eltern vielleicht auch umgänglicher. Zum Streiten gehören immer zwei Parteien! Denk mal darüber nach!
Ide,
Du wirst auch keine Chancen haben. Denn Du kannst bei Deinen Eltern wohnen und wirst dort von ihnen unterhalten. Es gibt keinen zwingenden Grund für Dich, dort auszuziehen. Du bist volljährig, von daher kannst Du natürlich jederzeit ausziehen. Es zwingt Dich niemand, zu Hause wohnen zu bleiben. Aber wenn Du Unterhalt von Deinen Eltern haben möchtest, dann bist Du in diesem Fall auf deren Wohlwollen angewiesen. Es dürfte schwierig sein, auf der Grundlange von Unzumutbarkeit einen gerichtlichen Unterhalt zu erzwingen. Zumindest verstehe ich es anhand Deiner Schilderungen so, dass ihr Euch "einfach" nicht besonders gut versteht. Das alleine dürfte meiner Kenntnis nach nicht reichen. Aber ich bin auch kein Rechtsmensch. Aber ich weiß, dass Du in jedem Fall einen regelmäßigen Leistungsnachweis erbringen musst, wenn Du aus Gründen Deiner Ausbildung oder eines Studiums von zu Hause ausziehen musst und von Deinen Eltern deshalb Barunterhalt bekommen würdest. Das kommt aber nur vor, wenn Du keinen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Nähe des elterlichen Wohnortes bekommen würdest. Wenn ihr Euch nicht gut versteht, geht es also erst einmal nicht um Schuld oder Unschuld als Grund Deines Auszugs. Eine Unzumutbarkeit tritt wohl erst dann ein, wenn z.B. Gewalt mit im Spiel ist. Vielleicht solltet ihr innerhalb der Familie nicht direkt über rechtliche Schritte nachdenken, sondern es mit einigen weiteren Gesprächen versuchen. Vielleicht mit HIlfe des Jugendamtes. Oder vielleicht durch unabhängige Berater. Solche Stellen gibt es fast überall.
Du wirst auch keine Chancen haben.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Kommt darauf an, wie das Gericht vor Ort gewichtet. Die allgemeine Tendenz geht jedoch dahin, dass das Selbstbestimmungsrecht des Kindes höher gewichtet wird als das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern, insbesondere dann, wenn die Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.