Umzug trotz einstweiliger Verfügung?
Hallo, mein Ex-Freund droht mir damit eine einstweilige Verfügung gegen mich zu erheben. Er könnte Nachstellung und Stalking durch WG-Mitbewohner und andere Zeugen belegen lassen.
Das Problem ist, dass ich vor der Trennung bereits ein WG-Zimmer im gleichen Wohnhaus wie er bekommen habe. Da die Miete günstiger ist, meine Freunde alle in der Nähe wohnen, Haustiere erlaubt sind und die Mitbewohner Freunde einer Freundin sind, wollte ich das Zimmer unbedingt haben. Nun möchte er, mithilfe der einstweiligen Verfügung, dafür sorgen, dass ich dort nicht einziehen darf. Der Mietvertrag ist auch noch nicht unterschrieben. Wie sieht das da mit der Rechtslage aus? Kann mir leider keinen Anwalt leisten. Kann er mir das jetzt echt kaputt machen? Habe nicht vor ihn dort zu belästigen, jedoch fühle ich mich nun auch eingeschränkt in meiner Freiheit.
Liebe Grüße
6 Antworten
Also für ne einstweilige Verfügung braucht er mehr, als du im selben Haus wohnen willst. Vermutlich verkraftet er die Trennung nicht so gut. MAch dir da mal keine Sorgen, erzählen kann er viel. Damit er mit Stalking durchkommt muss er faktisch mindestens einmal umgezogen sein um dir zu entgehen.
Der droht nur.
Viel Spass in der WG.
Nun möchte er, mithilfe der einstweiligen Verfügung, dafür sorgen, dass ich dort nicht einziehen darf.
Wollen kann man viel, beantragen auch aber ob man damit durchkommt ist eine ganz andere Sache.
Zumal vor Gericht die Zeugen bestimmt keinen Meineid leisten werden.
Kann mir leider keinen Anwalt leisten.
Wenn Du zu wenig Geld hast und der Ex wirklich versucht eine Verfügung zu bekommen, dann kannst Du bestimmt Prozesskostenhilfe beantragen.
So eine EV kriegt man nicht am Automaten...das ist ja ein Eingriff in die Grundrechte.
Dürfen wir deine Frage so verstehen dass du in der Vergangenheit Mist gebaut hast ? Und zwar Mist den er gerichtsfest beweisen kann so dass die Verfügung wirklich ergeht ?
Nun möchte er, mithilfe der einstweiligen Verfügung, dafür sorgen, dass ich dort nicht einziehen darf.
Nachvollziehbar.
fühle ich mich nun auch eingeschränkt in meiner Freiheit.
Und was ist mit der Freiheit deines Ex? Die darf er auch für sich reklamieren und bei wiederholter Belästigung besteht tatsächlich die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Die Zeugenaussagen wiegen hier schwer.
Diese Anordnung verbietet dem Antragsgegner, also dir als Stalkerin, dich in einem bestimmten Radius der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen möglichen Orten, an denen sich das Opfer aufhält, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten.
Die Verfügung würde er seinem Vermieter zur Kenntis geben und damit deinen Mietvertragsschluss verhindern da es ihm untersagt wäre, diesen Beschluss zu unterlaufen.
Und er könnte seinen VM auf Anfechtung seines bereits geschlossenen MV mit dir verklagen.
Denn allein deine Kenntis eines möglichen Beschlusses des FamG auf Annäherungsverbot wäre bei euren Vertragsverhandlungen ungefragt offenbarungspflichtig; eine arglistige Täuschung des VM darüber gäbe dessen Anfechtungsgrund und damit Nichtigkeit eures MV her.
G imager761
Man stalkt aber auch Niemanden ! Reisende sollte man ziehen lassen....war er es wirklich wert?! Wenn du es ab sofort sein lässt, dann hast du auch nichts zu befürchten.