Stalking vorladung=Strafantrag?
Hi,
Ich habe eine Vorladung erhalten, wegen stalkings. Ich habe wirklich Mist gebaut, aber nach der einstweiligen Verfügung direkt aufgehört.
Die taten sind aufgrund von meiner psychischen Erkrankung entstanden. (Borderline, depression (mit suizidgedanken)). Den Großteil des Tatzeitraums war ich in der Psychiatrie.
Bedeutet die Vorladung, dass auch Strafantrag gestellt wurde?
Laut Antragsteller wird die Anzeige zurückgezogen, würde das ein gutes Ende noch bedeuten?
4 Antworten
Laut Antragsteller wird die Anzeige zurückgezogen, würde das ein gutes Ende noch bedeuten?
Nein.
Stalking im Sinne von § 238 StGB ist ein Offizialdelikt und wird deshalb auch dann verfolgt wenn eine entsprechende Anzeige zurückgezogen wurde.
Ja, das bedeutet es wohl.
Du als Angezeigter musst nicht zur Vorladung. Hole dir stattdessen einen guten Rechtsanwalt und besprich das mit ihm auch mit deinen Erkrankungen. Wenn du Glück hast, kann er das wieder gradebügeln.
Bei der Vorladung wirst du dich einfach nur in die scheisse reiten.
Für was wurdest du vorgeladen?
Dann liegt eine Strafanzeige vor. Die zuständigen Stellen können auch eigenständig weiterermitteln, selbst wenn die Strafanzeige zurückgezogen wird.
Kann ich am schreiben erkennen, ob die Polizei von sich aus weiter ermittelt?
Die Polizei ermittelt. Sonst würdest du nicht vorgeladen. Und deine "Psycho-Karriere" hilft dir nicht gerade, um es mal so auszudrücken. Jemand wie du kann z.B. von der Staatsanwaltschaft als Gefährdung für die Allgemeinheit eingestuft werden und dann kannst du per Gerichtsurteil lebenslang in der Geschlossenen landen.
Naja ich hab mich psychisch stabilisieren können
Das kann ein Richter völlig anders sehen ...
Ich habe nach der einstweiligen Verfügung aufgehört mit jediglicher Kontaktaufnahme
Polizeiliche Anhörung