darf ein Untermieter in einer WG sein Zimmer für eine Zwischenmiete vermieten?
Hallo,
ich Wohne in einer 2er WG, mein Mitbewohner ist gleichzeitig mein Vermieter. Er hat mir ein Zimmer Untervermietet und die anderen Räume (Bad, Küche) nutzen wir gemeinsam. Darf ich mein Zimmer zur Zwischenmiete anbieten, ohne das mein Mitbewohner dieses zustimmen muss und welche folgen könnte es haben, wenn er es nicht möchte und ich es trotzdem mache?
Danke!
11 Antworten
du bist untermieter. dass die nutzungsform der Wohnung eher einer WG entspricht ist hier irrelevant.
fakt ist, dass dein Mitbewohner in dieser funktion ein gewisses Mitspracherecht hat, aber in der Funktion des Vermiersrs hat er absolutes Mitspracherecht. es ist SEINE wohnung, ER darf darüber bestimmen, wer dort wohnt und wer nicht. etwas anders sähe es rein tehreoitisch aus, wenn du eine freundin hättest, die einziehen möchte, dann darf er, sofern die wohnung nicht überbelegt wird, nicht interveniren, hat aber wohl das recht, darüber informiert zu werden, schon alleine wegen den nebenkosten...
lg, Anna
Er muß den Zwischenmieter nicht in die Wohnung lassen und kann ihm Hausverbot erteilen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch steht dem Zwischenmieter dann auch ins Haus.
Du hast dann den Ärger mit dem Zwischenmieter und dem Vermieter.
Du kannst nicht das Eigentum anderer weitervermieten.
das geht vielleicht in einer abgeschlossenen, angemieteten wohnung. aber auch hier nicht imemr ohne ärger. im vorliegenden fall ist es aber so, dass das angemietete zimmer innerhalb des wohnbereiches eines anderen liegt. daher hat dein partner hier in funktion des mitbewohners natürlich mitsprachrecht...
also hörauf den paul:
let it be, let it be♫lg, Anna
Nun Dein Vermieter könnte Dir fristlos kündigen, wobei er als Schadenersatz die Monatsmieten bis zum Ende der Kündigungsfrist fordern kann und Dein Zwischenmieter könnte Dir gegenüber Schadenersatz wegen Entziehung der Mietsache geltend machen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, daß Dein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muß.
Also einfach so kannst du es nicht machen. Ich meine - er wohnt ja auch in der Wohnung und ihm ist es sicher nicht so angenehm, wenn hier ständig andere Leute herum laufen, ohne das er es weiß.
Ich würde ihm ganz freundlich fragen, ob es nicht möglich wäre, das du dein Zimmer zur Zwischenmiete anbietest. Erklär ihm ganz genau, warum du das möchtest. Wenn man das freundlich macht, könntest du Glück haben, aber wenn du meinst, du kannst es einfach so machen, könnte es passieren, dass auch du gehen musst!
Ihm ist das egal, wer da wohnt, er möchte nur sein Geld haben! Ich habe schon eine gekündigt und ich wollte um die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu überbrücken einen Zwischenmieter, den ich auch schon hätte, ob er mich Rausschmeißt ist mir egal, ich will da eh raus
Wenn Du die Erlaubnis Deines Vermieters dazu hast, ja.
Allerdings darf er diese nicht so einfach verweigern.
Da Du schreibst es ist eine 2WG und Du der Untermieter ist ja wohl der Mitbewohner Dein Vermieter.
welche folgen könnte es haben, wenn er es nicht möchte und ich es trotzdem mache?
Kündigung. Nach fruchtloser Abmahnung sogar die fristlose.
okay, ich habe schon die Wohung gekündigt und warte nur bis die Kündigungsfrit verstreicht, da wir uns verabscheuen möchte ich die zeit mit einem Zwischenmieter überbrücken, denn ich habe ihm schon 2 Nachmieter vorgestellt, doch jedesmal lehnte er ab da ihm dies oder das nicht passt und das macht er mit absicht, ganz klar!
Du mit deiner Absicht läufst gegen die Wand.
Du bist ja schon Untermieter, somit könntest Du nur engen Familienangehörigen ( Eltern, eigene Kinder) die Räume .. Dein Zimmer ... für eine gewisse Zeit überlassen, aber Du haftest voll für evtl. Schäden weiterhin..
hallo anna,
jedoch, wenn ich den Vertrag zur Zwischenmiete ohne seine Zustimmung mache, kann er dagenen nix machen, weil ich ja den Vertrag mit dem Zwischenmieter habe und nicht er, sehe ich das richtig? Eine belagerung würde es nicht geben, da ich ja aus der Wohnung gehe und den Zwischenmieter nur haben möchte als überbrückung meiner Kündigungsfrist.