Umzug mit Kind zu meinem neuen Freund wenn Ex-freund es nicht möchte?
Meine Freundin hat ein Kind von ihrem Ex-Freund (beide haben Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht) Jetzt erwartet sie ein Kind von mir, ich wohne aber um die 200 km weit weg und habe hier einen Festen Job, sie hat zur Zeit nichts bei sich. Normalerweise darf sie ja nicht einfach so umziehen, aber da sie ja mit mir eine Familie plant, wie sieht es da aus? Der Vater kann ja bisher sagen, nein Umzug verweigert, selbst wenn wir verheiratet wären. Aber da ich ja Vater des jetzt kommenden Kind bin und ja auch das Recht habe mein Kind zu sehen. Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.
4 Antworten
"Aber da ich ja Vater des jetzt kommenden Kind bin und ja auch das Recht habe mein Kind zu sehen."
da hast du doch dann die möglichkeit zu ihr hinzufahren. nur weil ihr ein kind bekommt ist das kein grund dem ex-freund und dessen kind seine rechte zu beschneiden.
er hat das recht sein klind weiterhin zum umgang zu treffen und das kind hat auch ein recht auf seinen vater. wenn ihr unbedingt zusammenziehen wollt könnt ihr dem ex-freund aber anbieten die zusätzlichen kosten für seine umgänge zu übernhemen und das kind immer zu bringen oder zu holen.
Heutzutage ist es möglich, mit Auto, Bus oder Bahn zu fahren, um sein Umgangsrecht zu wahren.
Die Beiden sind getrennt, ihr seid ein neues Paar, gründet eine Familie und dürft auch zusammenziehen. Einzig das Umgangsrecht muss gewährleistet sein. Und 200km sind nicht aus der Welt.
Sie soll einen Antrag beim Familiengericht stellen und ihn gut begründen.
diesen Antrag kann sie in der Pfeife rauchen. Das Gericht entscheidet wie das Jugendamt empfiehlt und das hat bereits die Empfehlung ausgesprochen ( 60 km ). Da hilft auch kein gut bezahlter Anwalt da sich das Gericht auf die Aussagen vom JA verlässt.
Da es schon Urteile dazu gibt, braucht sie nicht zu rauchen anzufangen.
zeig mir ein Urteil wo das Gericht das Jugendamt bei dieser Frage überstimmt hat
Das stimmt nicht.
Wenn da z.B. arbeitsbedingte Gründe sind oder ein neues Kind dann wird da schon desöfteren zugestimmt.
Besonders dann, wenn der Vater das Kind selbst gar nicht nehmen will.
meistens lese ich im internet das das familiengericht eventuell zustimmt wenn man in der anderen Stadt einen gut bezahlten Job in Aussicht hat, sonst nicht. aber es kann doch nicht sein das die einem verbieten eine eigene familie mit dem neuen partner zu gründen und man nicht hinziehen darf wo man will?
https://beck-online.beck.de/?TYP=searchlink&HITLISTHEAD=Zeitschriftendokumente+des+letzten+Jahres+zu+FamFG+162&QUERY=((bcid-bezugsnorm%3Ay-100-g-famfg-p-162+AND+domainspace%3A%22300%22)+AND+bezugsdatumnorm%3A%5B20081210+TO+20091210%5D)&RBSHOWALLCONTEXTENTRIESSELECTED=all&addfilter=spubtyp0%3A%22ent%22
Der Link geht nicht auf, aber man kann ja trotzdem in dem kleinen Text was erlesen.
http://www.finger-frankfurt.de/news/Umzug_mit_dem_Kind_-_Zustimmung_des_anderen_Elternteils
Hier steht auch noch was.
oder auch nicht............
Hier der kleine Text:
"Amtsgericht Frankfurt am Main Az. 479 F 7282/09 SO Beschluss In dem Sorgerechtsverfahren betreffend die minderjährigen Kinder hat das Amtsgericht - Familiengericht – Frankfurt/M. durch Richterin am Amtsgericht nach mündlicher Erörterung und Anhörung der Eltern und des Jugendamtes am 21.10.2009 beschlossen: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder wird der Kindesmutter/w. Beteiligten zu 2. zur alleinigen Ausübung übertragen. Die Kosten des Verfahrens werden beiden Beteiligten zu 1. und 2. jeweils zur Hälfte auferlegt. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten zu 1 und 2 selbst. G r ü n d e : I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eltern der am 24. August ..."
hat das Amtsgericht - Familiengericht – Frankfurt/M. durch Richterin am Amtsgericht nach mündlicher Erörterung und Anhörung der Eltern und des Jugendamtes am 21.10.2009 beschlossen:
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hier steht dass das Jugendamt nicht dagegen war sprich vom JA hängt es ab
"aber es kann doch nicht sein das die einem verbieten eine eigene familie mit dem neuen partner zu gründen und man nicht hinziehen darf wo man will?"
du kannst aber dem kindesvater auch nicht den umgang unmöglich amchen oder ihm die kosten dafür auferlegen die ihm entstehen wenn du weiter wegziehen willst. damit greifst du in seine rechte und die rechte des gemeinsamen kindes ein.
da kann dann nur ein gericht entscheiden welche rechte da vorrang haben.
sie kann zu dir ziehen aber ohne Kind
Wenn sie ihr Ansinnen bei Gericht vorträgt und nachvollziehbar begründet, ist es möglich, ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuzusprechen. Kein Ex kann auf Dauer verlangen, dass neue Lebenssituationen an ihm ausgerichtet werden müssen.
sprich das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht gilt nur auf dem Papier und ist nur für WC bestimmt. Sobald Mütter von ihrem Ex wegziehen wird automatisch von Kindsvater Aufenthaltsbestimmungsrecht gelöscht. Schöne Gesetzgebung (Lüge) in der Verfassung
Es wird nicht automatisch gelöscht, es wird dann nur übertragen. Das Umgangsrecht wird damit aber nicht beschnitten.
was ist Unterschied zwischen als unwirksam erklären, weil auf Kindsmutter übertragen und gelöscht ?
aber der ex kann verlangen das sein umgang mit dem kind bleibt ohne das ihm zusätzliche kosten entstehen. das kann er vor gericht auch durchsetzen-.
Das Jugendamt hat zu mir gesagt das ich nicht weiter als 60 km vom Kindsvater wegziehen darf