Umzug mit Kind - habe Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Ich bin schon seit 7 Jahren von der Vater meines Kindes getrennt (offiziell seit 5). Sie ist 9. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich möchte bald wieder heiraten und dann ca 150 km weiter in der Nähe der Arbeitsstelle von mein zukünftiger Mann umziehen. Natürlich werde ich das mit der KV besprechen, aber leider ist unser Verhältnis nicht gut und ich beführte er wird nicht zustimmen wollen. Finanzielle Mitteln hat er definitiv um unser Kind weiterhin zu Besuchen - sein Umgang wahrzunehmen. Ich finde das auch wichtig. Was passiert wenn er nicht zustimmt? Darf ich trotzdem umziehen mit unser Kind? Danke für Eure Antworten
5 Antworten
natürlich kannst du da hinziehen wo du willst, weil du das >Aufenthaltsbestimmungsrecht< hast, ohne den Vater des Kindes zu fragen
Vielen Dank für Eure Antworten!
Da Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du einfach umziehen.
Evtl. kann aber der Vater eine Beteiligung an den Umgangskosten erklagen.
Hallo,
ja du darfst mit dem Kind umziehen, er muss nicht zustimmen. Was sich aber ändern wird ist, das du zukünftig das Kind zum Vater bringen und auch wieder abholen musst. Die Fahrtkosten musst du dann tragen, weil du die Distanz verursacht hast durch den Wegzug.
Ich würde nicht umziehen,ohne dass er sein schriftlichen Einverständnis gibt. Das kann Dir unter Umständen so ausgelegt werden,dass Du das Kind vom Vater entfremden willst.Mir ist das selber passiert,umgezogen in die Nachbarstadt (ca.10 Km))weil Vater gestalkt hatte.Und zack ABR wurde mal eben auf den Vater übertragen.
Solange es Autos , Busse und Flugzeuge gibt darfst du hinziehen wo du willst ..... innerhalb Deutschland zumindestens