Aufenthaltsbestimmungsrecht: Ist ein Umzug der Mutter mit gemeinsamen Kindern über 200 Kilometer in ein anderes Bundesland erlaubt?
3 Antworten
Vermutlich habt ihr gemeinsames Sorgerecht aber sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dann kann und darf sie umziehen. Aber du bist nicht alleine für den "Transport" der Kinder zuständig.
Nein, darf sie nicht, wenn ihr auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht habt.
Aber - du müßtest schon darauf klagen, dass die Kinder zu Dir kommen.
SIE darf nämlich umziehen.
Bzgl. der Umgangskosten.
Sie kann u.U. dazu verdonnert werden sich an den Kosten und Mühen des Umgangs zu beteiligen.
Das macht aber nicht jeder Richter.
Wenn ihr das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, dann darf sie das nicht. Nimm Dir einen guten Anwalt, du bist nicht "nur" der Erzeuger/Vater; Du bist eine sehr wichtige Person im Leben Deiner Kinder und hast, neben den für Deine Frau schönen Pflichten, auch einige Rechte.
Was ist wenn Sie es dennoch tut welche Rechte habe ich und wer hindert Sie an einem Umzug das müsste ich ja jetzt schon tun bevor Sie umzieht es ihr anwaltlich untersagen oder? Wie sieht das mit dem Hol und Bringdienst aus? Kann sie sich echt zurücklehnen und sagen hol und bring mir die Kinder ich mach keinen Finger krumm obwohl Sie die Entfernung verursacht hat?