Umzug kindergeld?

2 Antworten

2.Was müssen Sie als Kindergeld­berechtigter Ihrer Familienkasse wann mitteilen?

Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach §68 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich ( innerhalb eines Monats ) alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen, die für den Kindergeldanspruch wichtig sind oder über die bereits Erklärungen abgegeben worden sind. Mitteilungen an andere Behörden (z.B. an die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt), eine andere Stelle in der Agentur für Arbeit oder die Bezügestelle Ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn genügen nicht.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 9 und 47:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
unswa

Aus welcher Sprache stammt dieses Wort, und was bedeutet es?

siola55  05.02.2020, 12:23

...könnte doch "und zwar" bedeuten!? 😂