Ausbildungssuchend melden wegen Kindergeld?
Hallo, ich möchte mich Ausbildungssuchend melden nur wie geh ich da vor? Muss ich zum Amt und wenn ja wo muss ich mich melden? Was müsste ich an Unterlagen mitnehmen? Muss ich dann auch jeden Monat dort hin um ein Gespräch zu führen oder werde in Maßnahmen gesteckt? Und einen Antrag bei der Familienkasse zustellen reicht wohl nicht aus?
3 Antworten
Du bist über 18? Dann geh einfach mal zum Arbeitsamt und melde Dich im Eingangsbereich an.
Du bekommst einen Termin, musst Deinen Personalausweis und Deine Sozialversicherungsnummer mitbringen.
Du wirst natürlich Angebote bekommen, wo Du Dich bewerben sollst. Außerdem ist es durchaus möglich, dass Du eine Maßnahme machen sollst. Das ist ja schließlich der Sinn der Sache, damit Du dann eine Stelle finden kannst.
du gehst zur berufsberatung und meldest dich ausbildungssuchend. du gehst zum jobcenter und meldest dich arbeitslos. wenn du im leistungsbezug bist, wird man dich unter umständen in maßnahmen stecken zur berufsvorbereitung. wenn du gerade nicht in maßnahme bist, wird man dich in arbeit vermitteln. von dort aus kannst du dann weiter deine ausbildung suchen und sorgst durch eigener hände arbeit dafür, dass du dich selbst versorgst.
Hi Jereyjj,
Infos findest du auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55