kindergeld nach umzug neu beantragen?
hallo, ich bin vor kurzem in ein anderes bundesland gezogen. das kindergeld für meine tochter bekomme ich von der familienkasse meines alten wohnortes. jetzt wäre die kasse aber gar nicht mehr zuständig. muss ich das kindergeld jetzt bei der familienkasse, die jetzt für mich zuständig wäre neu beantragen oder läuft das trotzdem alles so weiter wie bisher???
6 Antworten
ich habe den das einfach nur schriftlich mitgeteilt und musste nichts neu beantragen.
So wie Du Dich bei allen, FA-, Melde-, Verkehrsamt (wegen Kennzeichen) melden musst, ist es notwendig, an Deinem neuen Wohnort anzugeben, dass Du Anspruch auf Kindergeld hast.
Es läuft alles wie bisher. Du änderst ja nicht deine Kontodaten, sondern nur deinen Wohnsitz. Melde dem Amt einfach deine neue Adresse, mehr brauchst Du nicht zu tun.
Du schickst der Familienkasse eine Änderungsmitteilung / Umzugsmeldung und dann ist alles ok: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg45-Veraenderungsmitteilung.pdf