Wie weit darf der Vater wegziehen?
Guten Morgen. Ich habe mal eine Frage. Und zwar geht es wie schon im Titel beschrieben um den Umzug meines Ex-Partners. Wir leben seid fast 4 Jahren getrennt, haben aber das geteilte Sorgerecht, aber ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Jetzt hat er vor ca 1 1/2 Jahren eine Neue kennengelernt und sie kommt aus NRW. Sie ist zu deren gemeinsamer Tochter wieder zurück und er war bis dato hier. Jetzt ist er dort hingezogen. Zwischen deren und unserem Wohnort (unserer Tochter und mir) liegen etwas über 200 km. Meine Frage ist jetzt, darf er das denn ? Ich muss dazu sagen das er sich nicht wirklich vorbildlich um unsere Kleine gekümmert hat. (Sie wird 5j) immer nur dann wenn er mal Bock hatte. Ich habe all die 5 Jahre versucht ihn dazu zu bringen einen guten Vater für sie abzugeben. Wenn er sie dann mal nahm oder mal sah dann war er es auch. Aber die Betonung liegt auf "wenn". Er meinte zwar er wird jeden Monat mal kommen, aber ich kenne ihn und das geht vllt 2x gut dann war es das. Habe ich die Chance gerade wegen der Entfernung, dass ich das alleinige Sorgerecht zu bekommen ? Versteht das nicht falsch aber wer kein Vater sein kann bzw will braucht auch das Recht nicht was man nicht nutzt.
Danke schon mal für Antworten .
6 Antworten
er darf soweit weg ziehen wie er möchte. dafür gibts keinen grund ihm das sorgerecht zu entziehen. solange er sich um die 3 angelegenheiten des kindes kümmert, reicht das völlig aus.
umgang hat mit sorgerecht nichts zu tun. ob er dies wahrnimmt oder nicht, ist auch seine sache. zwingen kann ihn keiner dazu und vielleicht solltest du deine energie in das kind stecken und ihn ziehen lassen. wenn er umgang haben möchte, biete ihm jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. wenn er das wahrnimmt schön, wenn nicht, dann wirst du es nicht ändern können.
das abr wurde dir alleinig vom gericht übertragen? wenn nicht habt ihr gemeinsames abr.
das abr hat nichts damit zu tun wer das kind aus der kita holt. auch bei gemeinsamen abr bestimmt der betreuende elternteil wer das kind aus der kita holt etc. auch das ist teil der alleinigen alltagssorge. hast du ein urteil über den entzug des abr des vaters und alleinige übertragung auf dich? ansonsten spielt das nur solange eine rolle, wie der aufenthalt des kindes nicht strittig ist. das kann in zwei jahren schon wieder anders aussehen und er beantragt das abr auf sich, weil kind vielleicht zu ihm ziehen will. dann hat er es eben alleinig.
Ja das habe ich
nimm dir mehr zeit für dich selbst, kümmer dich um das kind und hake den vater ab. du ziehst zuviel energie in eine sache die dir nichts bringt und nur zeit und nerven verzehrt. lass ihn ziehen und tun was ihm beliebt. glaub mir, du lebst mit der einstellung viel ruhiger.
Du hast keinen Einfluss auf den Wohnort des Kindesvaters. Der Umgang ist zwar wünschenswert - aber Du kannst ihn nicht erzwingen.
Allerdings ist sein Umzug in eine 200 Kilometer entfernt liegende Stadt garantiert kein Grund ihm das Sorgerecht zu entziehen - aber Du kannst ihn ja fragen, ob er es freiwillig abgibt.
Freiwillig abgeben wird er es nicht. Musste mir schon drohen lassen das mir dann was passiert wenn ich ihn das weg nehme .. er besteht auf die teilsorge doch unternimmt nichts . Das ist eben mein Problem womit ich echt überlege dann bessere Chancen zu haben die alleinige sorge beantragen
was soll er denn unternehmen? 95% der entscheidungen triffst du eh im rahmen der alleinigen alltagssorge.
Ja das stimmt .. aber Entscheidungen wie eine Taufe oder sonstiges da steht er mir in den weg. Will das nicht zb eine Taufe, ich widerum schon. Deshalb hab ich ja auch das mit dem Sorgerecht angesprochen. Ob ich eben dort bessere Chancen habe dies jetzt nach dem Umzug und alles zu bekommen
aber Entscheidungen wie eine Taufe oder sonstiges da steht er mir in den weg.
Nein - Du musst Dich halt wie unter Eltern üblich mit ihm einigen. Und weil er Dir nach Deinem ! Empfinden bei gewissen Entscheidungen im Weg steht, wirst Du garantiert kein alleiniges Sorgerecht bekommen.
Allerdings sind durchaus viele Dinge, für die es die Zustimmung beider Elternteile erfordert, eher fragwürdig.
So z.B. die Eröffnung eines Sparbuches, eines "Jugendkontos" bei der Bank, welches ehedem nur auf Guthabenbasis geführt wird, die Beantragung eines BPA
es ist sein recht das nicht zu wollen. nur weil du gerne etwas willst, muss er doch nicht sofort springen und dem zustimmen. die taufe ist nicht lebenswichtig und das kind ist mit 14 immer noch alt genug das für sich allein zu entscheiden. ich würde dir da auch im wege stehen.
der umzug des vaters ändert nichts am gemeinsamen sorgerecht und steigert deine chancen ihm das zu entziehen in keiner weise. die taufe kannst du beim familiengericht klären und dort gucken ob du überzeugen kannst seine einwilligung zu ersetzen.
für den reisepass oder personalausweis bedarf es keiner zustimmung des anderen sorgeberechtigten. das kann der betreuende elternteil allein beantragen und wird getragen von der alleinigen alltagssorge.
https://www.fachanwalt-thomas.de/Wordpress/kann-ein-elternteil-einen-reisepass-alleine-beantragen/
Nur nicht überall wird entsprechend verfahren - wie ich häufiger als alleinerziehender Elternteil - eines wohlgemerkt Halbwaisen ! - erleben musste.
nur nicht überall wird so verfahren, heißt nicht, dass dies richtig ist. ich habe das problem einmal gehabt. wußte das es so kommt und habe kommentarlos die verwaltungsvorschrift zum passgesetz vorgelegt. ich fragte ob es noch den teamleiter und amtsleiter dazu braucht oder ob die herrschaften ihrer arbeit so nachkommen wie es vorgeschrieben ist. es reicht in der regel ein weiterer verweis doch bitte das amtsgericht anzurufen und den rechtspfleger zu befragen. das löst das problem zur absoluten zufriedenheit.
Weißt Du - ich ! ( und wohl auch Du ) finde mich mit verschiedenen Gesetzgebungen zurecht - nur das tut nicht jede/r. Und ich hatte manchmal auch keine Lust auf irgendeinen "Nahkampf" - und habe dann lieber meine Nerven geschont.
das versteh ich. aber es ist kein kampf es ist das zitieren von fakten und das ranzitieren der chefetage wenn sb seinen job nicht versteht. das hat keine 5 min. gedauert und gut ist. es heißt nicht, dass die danach die regelung geändert haben. das steht immer noch auf der stadtseite. aber ich komm ja nur alle 6 jahre vorbei^^ oder jezt wo der große erwachsen ist für ihn garnicht mehr. die übung machen wir nur noch einmal diesen sommer für mini. man kann nicht immer nerven schonen, wenn man sieht, dass falsch gearbeitet wird nur weil man zu bequem zum denken ist.
ich meine eben gelesen zu haben das über 50 Kilometer was mit der fürsorgepflicht etwas zu tun hat. Weil für alles in jenes bräuchte ich ja seine Unterschrift und Zustimmung. Und da er nicht eben in nee halben Stunde im Notfall da ist Frage ich mich eben ob er denn weg ziehen darf gesetzlich Kommentieren .. Ich muss mal mit meiner Anwältin reden :) ich will ihn ja nix weg nehmen. Aber ich weiß genau jetzt wo er weg ist besteht kein Kontakt mehr
Sprich mal mit dem Jugendamt über diesen Fall und mit einem Anwalt. Ich bin mir unsicher, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass er dann nicht wo weit wegziehen dürfte. Es gibt ja Angelegenheiten, für die Ihr gemeinsam unterschreiben müsst, wie Schulanmeldungen etc.
Richtig.. aber das bräuchte ich nicht mehr von ihm . Da er mir damals sein Teil des Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben hat, hat das familiengericht noch entschieden das ich keine Unterschriften mehr von ihm brauch. Es geht mir auch einfach nur ums Prinzip. Bzw aus reiner Interesse. Hätte ich ihn halten wollen wäre ich dagegen angegangen . Mir tut unsere kleine nur total leid. Nja ich kann ihn nicht zwingen. Aber wie schon gesagt, weiß ich das jetzt noch weniger Kontakt bestehen wird
das würde ja bedeuten das gericht hätte ihm teilbereiche des sorgerechtes entzogen und nicht nur das abr.
Also ich habe einen Bescheid dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine verfüge und über ein Teil der Unterschriften nicht mehr von ihm brauche
nun dann wurde ihm für den teil das sorgerecht entzogen. er hat also garnicht mehr das allumfängliche gemeinsame sorgerecht. dann lass ihn doch ziehen. die entscheidungen triffst du doch dann eh gem. deines beschlusses und andere sachen gehören einfach zur alleinigen alltagssorge.
wenn er interesse hat und das kind sehen will, wird er umgang einfordern. den kannst du dann regelmäßig gewähren und für alles andere gibts den postweg. schon deine nerven.
Du kannst es eh nicht ändern, wenn er es nicht will,....Du wirst es auch so schaffen und Du wirst schon einen netten Partner kennenlernen, der auch für Dein Kind da ist
Anders herum stimmt es. Das Kind lebt bei Dir und er hat ein Sorge- und Umgangsrecht ?
Dann kann er hinziehen wo er will, es ist seine Sache wie er sein Umgangsrecht dann wahrnehmen KANN. Du aber darfst NICHT so einfach mit seinem Kind verschwinden wenn er am Ort bleibt, und ihm somit willentlich seinen Umgang mit seinem Kind erschweren.
Erkundige Dich ruhig mal nach der bezüglichen Rechtslage !
Ich hab schonmal im internet geschaut. Dort stehen etliche Meinungen diesbezüglich und so genau findet mm eben ich Kaum was über den Umzug des Vaters. Immer nur wenn die Mutter weg zieht mit Kind
Es ist doch ganz einfach :
Das Elternteil da das Kind lebt muß dem Anderen den Umgang ermöglichen - darf also nicht weit weg ziehen. Das andere Elternteil, da das Kind NICHT lebt hat ein Umgangs - RECHT, aber ist nicht zum Umgang verpflichtet und kann gehen wohin es immer will.
Gemeinsame Entscheidungen müßen ggd. schriftlich vom verzogenen Elternteil mit getroffen werde und dem Anderen zugestellt.
Geschieht das nicht umgehend, rechtzeitig, ist es eine Erschwernis für Dich oder das Kind so ist dies ein gutes Argument bei der Beantragung des ALLEINIGEN Sorgerechts. Dann ist er draußen, ein reiner Zahlvater.
Auch nicht mal .. unterhaltsvorschuss bekomme ich, da er nicht arbeitet und bereits jetzt ein Sohn von 7 jahren hat. Unsere Tochter von 4 jahren und noch eine Tochter bekam letztes Jahr. Alle Kinder haben eine eigene Mama. Da sieht er nicht ein arbeiten zu gehen meinte er mal 🤦♀️
Ein richtiges Herzchen . . . Versuche das ALLEINIGE Sorgerecht zu bekommen, erkundige Dich an allen nur möglichen Stellen wie Du das erreichen könntest. So ein Erzeuger ist kein VATER welcher Rechte an einem Kind haben sollte. Ich war für alle meine Kinder verantwortlich bis sie auf eigenen Füßen standen.
Dein Ex muß nicht fragen ob er umziehen darf.
Nein nicht fragen aber ich meine eben gelesen zu haben das über 50 Kilometer was mit der fürsorgepflicht etwas zu tun hat. Weil für alles in jenes bräuchte ich ja seine Unterschrift und Zustimmung. Und da er nicht eben in nee halben Stunde im Notfall da ist Frage ich mich eben ob er denn weg ziehen darf gesetzlich
er muss in garkeinem notfall da sein. die unterschriften kannst du dir auf dem postweg einholen oder gar per mail schon alles vorausschicken und ihm 14 tage zur unterschrift geben. das funktioniert bei meinem kv wunderbar in allen lebenslagen.
eine unterschrift brauche ich nur wenn ich ins ausland fahre in den urlaub und das bekomme ich komplikationslos. alles andere entscheide ich allein: kitanmeldung, schulanmeldung, schulummeldung etc. für pässe brauche ich ihn überhaupt nicht, dass entscheide ich im rahmen der alleinigen alltgassorge schon immer selbst. mach dir darüber weniger gedanken.
m Notfall wäre auch 1/2 Stunde zu lang. da mußt du schon bei dir im Umfeld für versorgung sorgen. Er darf hinziehen wo er möchte. Kein Gesetz kann ihm das verbieten.
Das abr hat er mir freiwillig gegeben. Weil ich nicht wollte das er sie aus der Kita holt. Und somit auch ein recht hatte sie zu holen wenn ich das nicht will. So habe ich das abr beantragt und er willigte ein.