Umweg / Abweg vom Arbeitsweg - Was ist erlaubt?

5 Antworten

Fall 1: Ein verkehrsbedingter Umweg ist in der Regel keine Abweichung vom Arbeitsweg. Das ist dann eben der direkte Weg, der verkehrstechnischer günstiger ist.

Fall 2: Kommt drauf an, dafür gibt es keine knallharte gesetzliche Regelung. Hier mal ein Beispielfall, in dem die Fahrt nicht versichert war. Es ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrt-von-der-freundin-zur-arbeit-ist-nicht-versichert_036674.html

Es muss aber wohl der reguläre Wohnort sein, oder die Strecken müssen vergleichbar sein.

Fall 3: Tanken würde als eigenwirtschaftliche Tätigkeit gezählt, d.h. dafür bestünde kein Versicheurngsschutz durch die BG. Grundsätzlich gilt: Abweichungen vom regulären Arbeitsweg sind zulässig, wenn sie weniger als 2h Unterbrechung bedeuten. D.h.: Du fährst auf dem Weg zur Arbeit von der Bundesstraße ab, die direkt zwischen deinem Wohnort und Arbeitsstelle liegt, um 1km weiter zur Tankstelle zu fahren. Du tankst, und fährst zurück zur Bundesstraße. Sobald du wieder auf dem regulären Weg bist, setzt der Versicherungsschutz wieder ein. Die Nebenstraße und der Tankvorgang selbst sind nicht durch die BG versichert.

Du kannst auch einkaufen gehen, oder schnell etwas zu Mittag essen.

Wenn du dann aber eine 3-stündige Shoppingtour in der Mall machst und dann deinen Heimweg fortsetzt, bist du nicht mehr versichert.

In all diesen Fällen gibt es nicht zwangsläufig Gesetze, die das haargenau regeln. Eher liegen verschiedene Gerichtsurteile bestimmten Grundsätzen zugrunde. In vielen Fällen ist es Auslegungssache der Gerichte und ein ganz deutliches "Kommt drauf an..." (Lieblingssatz der Juristen).

Franz577 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 15:35

Gleicher Ort geht aber nicht immer, wenn meine Freundin z.B. woanders wohnt.

Also wenn sie z.B. 20km weiter von meiner Arbeitsstätte entfernt wohnen würde und sich mein Weg zur Arbeit dann um diese Strecke verlängert, wäre ich dann komplett unversichert oder nur auf den 20 Kilometern, die ich weiter als sonst fahre?

Und was ist, wenn sie sogar näher zu meiner Arbeit wohnt, aber nicht auf derselben Strecke liegt? Bin ich dann unversichert oder trotzdem, weil der Weg zwar kürzer, aber ein anderer ist?

geraten:

1: Umleitung ja, da das ja dann immernoch der kürzeste mögliche weg ist

Stau, unsicher da du da ja trotzdem her könntest nur eben mit zeiteinbußen

2: ja, da die definitiv meine ich heißt von der Haustür zur Firma (wessen Haustür ist da meiner Meinung nach nicht genauer definiert)

3: nein, da du dafür verantwortlich bist früh genug zu tanken, zb am Vorabend! Anders ist es nur wenn du unvorhersehbar tanken müsstest

Franz577 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 11:44

Ok, aber es kann einem doch nicht zum Nachteil werden, wenn man z.B. schon im Radio von einem Stau hört und dann als Ortskundiger gleich eine alternative Route wählt. Man muß sich doch nicht absichtlich in den Stau stellen, wenn man schon vorher davon wusste, oder?

Und naja, wann muss man denn "unvorhersehbar" tanken? Wenn sowas erlaubt ist, dann muss es auch "vorhersehbar" erlaubt sein, denn wenn man z.B. auf dem Weg zur Arbeit an einer besonders günstigen Tankstelle vorbeikommt, dann muss es doch auch ok sein, wenn man dort tankt bzw. muss das Tanken auf dem Arbeitsweg doch generell erlaubt sein. Das gehört doch auch zum Autofahren dazu. Oder wie wird denn begründet, daß es nicht abgedeckt ist (man kann das Tanken ja auch mal vergessen)?

bin kein Experte, aber könnte mir vorstellen, dass FALL 1 und FALL 3 unter Umständen Ausnahme-Situationen sind....allerdings müsste man es im Falle eines Unfalls bei der Versicherung nachweisen, das man zum Beispiel tanken war oder es ein Stau gab, den man umfahren musste.

Bei FALL 2 sehe ich eher schwarz, weil von einem Freund/Bekannten zur Arbeit ist nicht der übliche Arbeitsweg

Franz577 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 11:48

Warum sollte es einem aber nicht erlaubt sein, beim Partner zu übernachten und von dort zur Arbeit zu fahren?

Das ist doch Privatsache, wo man übernachtet und das kann einem doch nicht zum Nachteil werden.

Man kann doch erwachsenen Leuten nicht vorschreiben, daß sie unter der Woche nur daheim schlafen dürfen. Das ist doch absurd.

Bomberos911  06.02.2018, 11:56
@Franz577

Es wird ja nicht vorgeschrieben oder verboten. Man verliert u.U. nur den Schutz durch die Unfallversicherung...

Franz577 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 15:31
@Bomberos911

Ja, schon klar! Aber so wird es eben indirekt schon zumindest "reguliert".

Heißt also im Klartext:

Wenn ich versichert bleiben will, darf ich nicht bei meiner Freundin übernachten und von ihr aus zur Arbeit fahren.

Halte ich daher schon für eine gewisse Bevormundung.

Hoi.

Es gibt noch andere Ausnahmen:

§8 Arbeitsunfall SGB VII

(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch

  1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,
  2. das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um

a)Kinder von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder

b)mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,

3.das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit dieser Personen oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut werden,

4.das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben,

5.das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt.

Alles andere haben Appelmus und Bombers schon korrekt ausgeführt.

Ciao Loki