Wie bin ich versichert bei Wegeunfall während Bildungszeit, wenn die Bidlungszeit teils an meinem eigentlich freien Tag stattfindet?

4 Antworten

Hoi.

Um welche Art der Bildungszeit handelt es sich? Berufliche Fortbildung oder Bildungsurlaub?

"Arbeitnehmer können auf Veranlassung ihres Arbeitgebers an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen oder aus eigener Initiative eine berufliche Fortbildung durchführen. In beiden Fällen gilt: Es besteht Unfallversicherungsschutz während der Veranstaltung und auch bei der An- und Abreise.

Allerdings muss die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessern und nicht aus rein privaten, hobbymäßigen Interessen durchgeführt werden. Unerheblich ist dagegen, ob die Weiterbildung durch den Betrieb selbst oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird."

Ciao Loki

verreisterNutzer  12.03.2018, 17:56

Beim Bildungsurlaub ist es unerheblich, ob die Thematik der "Verbesserung der beruflichen Chancen" dient oder nicht - der Kurs muss nur als Bildungsurlaubsveranstaltung offiziell anerkannt sein.

Lokicorax  12.03.2018, 22:23
@verreisterNutzer

Aha. Was sagst du dann dazu?

"Ob Sprachkenntnisse, Software-Know-how oder andere Zusatzqualifikationen – Weiterbildung ist ein wichtiger Faktor für die persönliche Entwicklung. In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu diesem Zweck einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Das ist der sogenannte Bildungsurlaub. Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht im Bildungsurlaub allerdings nur, wenn die Teilnahme vom Arbeitgeber veranlasst wurde oder wenn die Weiterbildung die eigenen beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient."

www.vbg.de/faq-versicherung

strussmitu 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 09:43
@verreisterNutzer

Hallo, ich muss nochmal nachfragen, denn nun habe ich Rückantwort aus der Perso, aber die klärt für mich den Sachverhalt nicht auf. Das hier ist die Antwort, die ich aus unserer Personalabteilung bekommen habe: "da Sie regelmäßig weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten, verringert sich bei Ihnen der Bildungszeitanspruch im Zweijahres-Zeitraum auf 8 Arbeitstage anstatt 10 Tage. Da der Mittwoch bei Ihnen kein Arbeitstag ist, kann für diesen Tag keine Bildungszeit gegeben werden. Folglich ist es richtig, dass Ihnen lediglich als Bildungszeit der 5. und 6.4. angerechnet wurde. Für Ihren Zweijahres-Zeitraum 2018/19 verbleibt Ihnen somit noch ein Anspruch von 6 Tagen."

Mir geht es aber eben ja darum, wie ich an diesem Tag versichert bin, wenn der AG, wie oben beschrieben, es so sieht, dass mir für diesen Tag kein Bildungszeittag eingetragen wird... Irgendwas stimmt da doch nicht. Was bin ich denn dann an dem Mittwoch? Privat in Bildungszeit, oder wie? Danke im Voraus für Hilfe/Aufklärung etc..

Wenn Du im Zusammenhang mit dieser Fortbildung Do. und Fr. versichert bist, dann bist Du es am Mittwoch auch.

Ob an dem Tag eigentlich Dein arbeitsfreier Tag wäre ist egal.

strussmitu 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 09:44

Hallo, ich muss nochmal nachfragen, denn nun habe ich Rückantwort aus der Perso, aber die klärt für mich den Sachverhalt nicht auf. Das hier ist die Antwort, die ich aus unserer Personalabteilung bekommen habe: "da Sie regelmäßig weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten, verringert sich bei Ihnen der Bildungszeitanspruch im Zweijahres-Zeitraum auf 8 Arbeitstage anstatt 10 Tage. Da der Mittwoch bei Ihnen kein Arbeitstag ist, kann für diesen Tag keine Bildungszeit gegeben werden. Folglich ist es richtig, dass Ihnen lediglich als Bildungszeit der 5. und 6.4. angerechnet wurde. Für Ihren Zweijahres-Zeitraum 2018/19 verbleibt Ihnen somit noch ein Anspruch von 6 Tagen."

Mir geht es aber eben ja darum, wie ich an diesem Tag versichert bin, wenn der AG, wie oben beschrieben, es so sieht, dass mir für diesen Tag kein Bildungszeittag eingetragen wird... Irgendwas stimmt da doch nicht. Was bin ich denn dann an dem Mittwoch? Privat in Bildungszeit, oder wie? Danke im Voraus für Hilfe/Aufklärung etc..

emib5  16.03.2018, 18:43
@strussmitu

Noch mal: Es ist völlig egal, was Dir der Arbeitgeber für die Fortbildung an Arbeitszeiten gutschreibt.

Wenn es eine „private“ Fortbildung war, an der Du (z. B. als Bildungsurlaub) nicht im Interesse Deines Arbeitgebers teilgenommen hast, dann bist Du nicht über den Arbeitgeber versichert.

Wenn es eine vom Arbeitgeber veranlasste Fortbildung war, dann bist Du über die BG versichert, auch wenn Du Deinen freien Tag hattest.

Sollte es eine berufliche Fortbildung gewesen sein, die nicht durch den Arbeitgeber veranlasst wurde, dann wird das eine Einzelfallentscheidung. Das gilt dann aber auch für alle Tage der Fortbildung. Entweder oder.

Ist das eine "betriebliche Fortbildung" oder eine private Veranstaltung?

Wenn es betrieblich war, unterliegt sie der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ansonsten wärst du nur mit einer privaten Unfallversicherung gedeckt

strussmitu 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 09:43

Hallo, ich muss nochmal nachfragen, denn nun habe ich Rückantwort aus der Perso, aber die klärt für mich den Sachverhalt nicht auf. Das hier ist die Antwort, die ich aus unserer Personalabteilung bekommen habe: "da Sie regelmäßig weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten, verringert sich bei Ihnen der Bildungszeitanspruch im Zweijahres-Zeitraum auf 8 Arbeitstage anstatt 10 Tage. Da der Mittwoch bei Ihnen kein Arbeitstag ist, kann für diesen Tag keine Bildungszeit gegeben werden. Folglich ist es richtig, dass Ihnen lediglich als Bildungszeit der 5. und 6.4. angerechnet wurde. Für Ihren Zweijahres-Zeitraum 2018/19 verbleibt Ihnen somit noch ein Anspruch von 6 Tagen."

Mir geht es aber eben ja darum, wie ich an diesem Tag versichert bin, wenn der AG, wie oben beschrieben, es so sieht, dass mir für diesen Tag kein Bildungszeittag eingetragen wird... Irgendwas stimmt da doch nicht. Was bin ich denn dann an dem Mittwoch? Privat in Bildungszeit, oder wie? Danke im Voraus für Hilfe/Aufklärung etc..

DerHans  16.03.2018, 11:38
@strussmitu

Bildungszeit bedeutet ja zwei Wochen und keine 8 Tage. Die könnten auch in einem Stück beansprucht werden. Dann wäre selbstverständlich auch der Mittwoch gedeckt.

Es kommt wirklich darauf an, dass auch ein betrieblicher Zweck durch diesen Bildungsurlaub betroffen ist. Dann ist der gesamte Aufenthalt durch die BG gedeckt.

Ob das nun in euren Anwesenheitstool eingetragen ist oder nicht spielt keine Rolle. Du bist genauso versichert wie an den anderen beiden Tagen.

Wenn mein Schichtplan falsch geschrieben ist und ich habe einen Arbeits- oder Wegeunfall zahlt das trotzdem die BG.

Ganz davon abgesehen bist du doch krankenversichert.

strussmitu 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 09:44

Hallo, das habe ich auch so gesehen, aber:

Ich muss nochmal nachfragen, denn nun habe ich Rückantwort aus der Perso, aber die klärt für mich den Sachverhalt nicht auf. Das hier ist die Antwort, die ich aus unserer Personalabteilung bekommen habe: "da Sie regelmäßig weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten, verringert sich bei Ihnen der Bildungszeitanspruch im Zweijahres-Zeitraum auf 8 Arbeitstage anstatt 10 Tage. Da der Mittwoch bei Ihnen kein Arbeitstag ist, kann für diesen Tag keine Bildungszeit gegeben werden. Folglich ist es richtig, dass Ihnen lediglich als Bildungszeit der 5. und 6.4. angerechnet wurde. Für Ihren Zweijahres-Zeitraum 2018/19 verbleibt Ihnen somit noch ein Anspruch von 6 Tagen."

Mir geht es aber eben ja darum, wie ich an diesem Tag versichert bin, wenn der AG, wie oben beschrieben, es so sieht, dass mir für diesen Tag kein Bildungszeittag eingetragen wird... Irgendwas stimmt da doch nicht. Was bin ich denn dann an dem Mittwoch? Privat in Bildungszeit, oder wie? Danke im Voraus für Hilfe/Aufklärung etc..

Maximilian112  16.03.2018, 12:06
@strussmitu

, dass Ihnen lediglich als Bildungszeit der 5. und 6.4. angerechnet wurde.

Geht es hier um die Anrechnung von Arbeitszeit oder Bezahlung von Entgeltfortzahlung nach einem erfolgten Unfall?

Wenn es dir um die Entgeltfortzahlung geht, die gibt es natürlich nur für Tage die du auch gearbeitet hättest.

Die Perso entscheidet übrigens nicht ob es ein Arbeits/Wegeunfall ist oder nicht. Das wird zwischen KK und BG geklärt.