Sturz / Wegeunfall?
Hallo, Ich bin mit dem Fahrrad auf den Weg von der Arbeit nach Hause gefallen. Jetzt ist dadurch meine Jacke (299€) kaputt gegangen. Der Unfall wurde auch durch einen D-Arzt aufgenommen. Kann ich die Jacke meiner privaten Haftpflichtversicherung melden oder wer könnte die zahlen?
Danke im voraus
M.Müller
10 Antworten
Hallo,
die gesetzliche Unfallversicherung erstattet keine Sachschäden (Ausnahme: Hilfsmittel, z.B. Rollstuhl, Brille ...).
Man kann die Rechnung an den Verursacher des Sturzes schicken.
Gruß
RHW
Melden kannst du das schon, aber bekommen wirst du nichts.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn du Sachen von anderen unabsichtlich kaputt machst, aber nicht wenn deine eigenen Sachen kaputt gehen.
Derjenige, der die zahlen muss bist du.
Du kannst diesen Schaden in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ansonsten zahlst du das selber
Die private Haftpflichtversicherung leistet nur bei Fremdschäden. Du kannst versuchen, über die BG einen Ersatz zu beantragen. Dabei gilt aber Zeitwertentschädigung.
Ich weiß jetzt nicht wie das aktuell ist. Bei meinem früheren Wegeunfall habe ich jedenfalls meinen Anzug erstattet bekommen.
DerHans und seine bekannte Unkenntnis der Regelungen des SGB Vll.
Sachschäden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht übernommen.
Du könnstes die zahlen. ^^
Deine Haftpflicht wird das nicht tun.
Die BG erstattet keine Sachschäden. Ausgenommen sind Hilfsmittel, die bei dem Ereignis Schaden nehmen oder verloren gehen.