Umwandlung Verwarngeld in Bußgeld wegen abgelehnten Anhörungsbogen?

5 Antworten

Das wird immer teurer und kann bis zum Führerscheinentzug gehen weil man dann der Meinung ist Du bist nicht geeignet um KFZ zu führen wen man so was macht und nur Ärger .

Hallo Tessa0756,

das Verwarnungsgeld wurde in kein Bußgeld umgewandelt.

Wer eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld bis zu einer Höhe von 55,00 € bekommt, kann durch fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes das vereinfachte Bußgeldverfahren ohne Zahlung von Auslagen und Gebühren abschließen.

Eine Einlassung zum Tatvorwurf führt genauso wie die nicht fristgerechte Zahlung zu einem regulären Bußgeldverfahren, bei dem Gebühren und Auslagen anfallen. Die Höhe der Auslagen und Gebühren richten sich nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 107 OWiG - Gebühren und Auslagen

Demnach kommen zu dem Verwarnungsgeld/Bußgeld grundsätzlich mindestens 25,00 Euro an Gebühren und 3,50 Euro an Auslagen, also insgesamt 28,50 Euro dazu.

So gesehen bezahlst Du nun wie in der ursprünglichen Forderung nur das Verwarnungsgeld von 20,00 Euro, musst aber zusätzlich die 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren, also insgesamt 48,50 Euro zahlen.

Um die Verwaltungsgebühren wärst Du bei fristgerechter Zahlung und ohne eine Einlassung zum Tatvorwurf abzuschicken herumgekommen. Jetzt sind diese aber halt nun ebenfalls zu entrichten.

Schöne Grüße
TheGrow

Tessa0756 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 19:47

Hab einfach zu selten mit sowas zu tun. Wieder schlauer geworden. Vielen Dank!

Du warst mit dem Verwarngeld nicht einverstanden, damit ist der nächste Schritt Bußgeldverfahren. Das ist, wenn es negativ für Dich ausfällt, immer teurer. Lohnt sich nur, wenn Du im Recht bist.

Tessa0756 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 18:54

Hätte ja auch sein können, dass meine Anhörung anerkannt wird. Oder ist das Bußgeldverfahren immer gleich der nächste Schritt. Dann muss es ja keine Anhörung geben.

Ich danke schon mal .

nixMda  17.06.2018, 19:07
@Tessa0756

Wenn Du die Verwarnung noch hast, guck mal drauf. Da steht wahrscheinlich sowas wie "Wenn Sie Einwände gegen die Verwarnung haben, ..." und ein mehr oder weniger klarer Hinweis auf den Übergang in ein formales Bußgeldverfahren, in dem die Sache aufgrund des Einwands noch mal geprüft wird. Ich habe meine letzte Verwarnung anscheinend schon weggeworfen, sonst würde ich selbst nachsehen.

Tessa0756 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 19:17
@nixMda

Ja das steht. Also hätte ich erstmal bezahlen müssen, und parallel den Bogen abschicken??

nixMda  17.06.2018, 19:48
@Tessa0756

Ob bezahlen und gleichzeitig widersprechen was geändert hätte, weiß ich nicht hundertprozentig. Ich glaube, aber eher nicht. Das Verwarngeld ist mehr so ein "Eigentlich müßten wir..., aber wir geben Ihnen noch mal die Chance, die Sache ohne großes Trara zu regeln, wenn sie das akzeptieren möchten." Einwand ist halt kein Akzeptieren. Die 20 Euro wären dann aber mit den Kosten des Bußgeldverfahrens verrechnet worden, also Kosten minus bereits gezahlter 20 Euro = noch zu zahlender Betrag X.

Artus01  17.06.2018, 20:12
@Tessa0756

Nein, bezahlen bedeutet Du hast die Verwarnung akzeptiert.

nixMda  17.06.2018, 20:15
@Artus01

Dann macht es aber auch keinen Sinn mehr den Anhörungsbogen auszufüllen. Den werden die dann ja nicht mehr beachten.

Artus01  18.06.2018, 07:42
@nixMda

Richtig.

nixMda  18.06.2018, 11:47
@Artus01

Entschuldigung, ich sehe jetzt auch, wir waren von vorneherein einer Meinung, ich hatte nur einen Denkfehler. :-)

Das ist das normale Vorgehen: du hast das Verwarngeld nicht angenommen, die Behörde bleibt bei ihrer Ansicht und verhängt ein Bußgeld (das ist immer teurer als das Verwarngeld).

Hallo.

Das ist und bleibt ein Verwarngeld, jedoch durch den Widerspruch auf über 55€ noch höher. OWi-Recht. § 107 Gebühren und Auslagen.

Mit Gruß

Bley 1914