Anhörungsbogen trotz Nachsendeauftrag nicht erhalten?

2 Antworten

Das kannst Du nicht beweisen, dass Du niemals einen Anhörungsbogen erhalten hast und die Post kannst Du auch nicht belangen, das müsstest Du ja auch nachweisen können. Und das ginge nur, wenn die Stadt den Anhörungsbogen per Einschreiben mit Rückschein geschickt hätte und das hat sie ganz bestimmt nicht.

Ich bin ja mal gespannt, was ein Anwalt dazu sagt. Ich könnte mir vorstellen, dass er Dir dazu rät, zu zahlen, wird sonst immer teuer. lg Lilo

Was hat Dich eigentlich geritten, als Du der Ansicht warst, das wäre verjährt?


Es ist nichts verjährt.

Gegen jeden Bescheid kann man ja in Widerspruch gehen.

Die Zustellung muss die Behörde nachweisen.

Das mit dem Nachsendeauftrag muss Hieb- und Stichfest sein. So etwas wird bei Gericht selten anerkannt.

Unverschuldete Unkenntnis gibt es nicht.