Anhörungsbogen trotz Nachsendeauftrag nicht erhalten?
Hallo Leute,
ich hoffe,jemand kann mir helfen?! Folgendes Problem: - Nachsendeauftrag wegen längerfristiger Abwesenheit gestellt - Bußgeldbescheid per einschreibe Einwurf an gemeldeter Adresse eingegangen (15,00€ Bußgeld 3,50€ Auflage 25,00€ Gebühr) - Einspruch eingelegt & mich dabei auf die Verjährungsfrist berufen (Geblitzt Anfang April; Bußgeldbescheid Anfang August) - Antwortschreiben erhalten,dass Sachverhalt korrekt und fristgerecht bearbeitet wurde,da Anhörungsbogen Mitte Juni rausgegangen sei - Anhörungsbogen jedoch nicht eingegangen, weder an gemeldeter Adresse noch an Nachsendeadresse...vermutlich bei der Post verloren gegangen
Einen Anwalt zwecks Prüfung bei der Bußgeldbehörde habe ich bereits eingeschaltet, Resonanz bleibt abzuwarten.
Muss ich die 43,50€ statt der 15,00€ trotz unverschuldeter Unkenntnis zahlen? Kann die Post für den Verlust des Anhörungsbogens belangt werden? Wer steht in der Beweispflicht?
Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten! :)
Liebe Grüße M.
2 Antworten
Das kannst Du nicht beweisen, dass Du niemals einen Anhörungsbogen erhalten hast und die Post kannst Du auch nicht belangen, das müsstest Du ja auch nachweisen können. Und das ginge nur, wenn die Stadt den Anhörungsbogen per Einschreiben mit Rückschein geschickt hätte und das hat sie ganz bestimmt nicht.
Ich bin ja mal gespannt, was ein Anwalt dazu sagt. Ich könnte mir vorstellen, dass er Dir dazu rät, zu zahlen, wird sonst immer teuer. lg Lilo
Was hat Dich eigentlich geritten, als Du der Ansicht warst, das wäre verjährt?
Es ist nichts verjährt.
Gegen jeden Bescheid kann man ja in Widerspruch gehen.
Die Zustellung muss die Behörde nachweisen.
Das mit dem Nachsendeauftrag muss Hieb- und Stichfest sein. So etwas wird bei Gericht selten anerkannt.
Unverschuldete Unkenntnis gibt es nicht.