Bussgeldbescheid aus Spanien Geschwindigkeitsüberschreitung - aber ohne Bildnachweis
Hallo,
sollte man aus Spanien einen Bussgeldbescheid nach Deutschland erhalten, der auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurück zu führen ist (sagen wir mal 17km/h zu viel/ gemessen durch eine feststehende Radarfalle), sich die Höhe des Bußgeldes auf 100€ beläuft, so ist es ALLGEMEIN BEKANNT grundsätzlich ratsam den eingeforderten Betrag nach Spanien zu überweisen [Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU Staaten/Überschreitung der Bagatelle-Grenze von 70€].
Aber wie würde sich der Fall darstellen, wenn dem Bussgeldbescheid kein Bildnachweis beigefügt wäre? Ich meine damit, dass weder ein Bild vom Fahrzeug, noch vom Fahrer, noch vom Kennzeichen zur Dokumentation mitgeschickt worden wären.
Sollte man im beigefügten Anhörungsbogen nicht erst einmal die Zusendung eines Bildnachweises einfordern, bevor man eine Überweisung an die spanische Straßenverkehrsbehörde tätigt?
2 Antworten
Es gibt zwar ein Vollstreckungsabkommen, aber dem müssen deutsche Regeln zugrunde liegen. Deshalb wird ein Verstoß nicht verfolgt, wenn nicht beweisbar ist, wer gefahren ist. Deshalb ist es auch (entgegen vieler anders lautender Meinungen) nicht möglich, ein österreichisches Bußgeld in Deutschland zu vollstrecken, wenn man nicht gewillt ist, z.B. einen engen Verwandten, der gefahren ist, zu benennen. In Österreich muss man das, in Deutschland nicht.
Das einzige Problem ist, dass sowohl Spanien wie auch Österreich, und übrigens alle anderen Länder auch, nichts vergessen. So können sie das Bußgeld einfordern, wenn du in den nächsten Jahren wieder mal im Land bist und mit dem Fahrzeug in eine Kontrolle gerätst.
Die Quelle ist das deutsche Verkehrsrecht. Niemand muss seinen nächsten Angehörigen hinhängen (am Beispiel für Österreich). Das kannst du auch in der StPO nachlesen. Da ist es der §55.
Die Quelle ist das deutsche Verkehrsrecht.
Nein, ganz sicher nicht. Seit wann soll denn deutsches Verkehrsrecht für einen im Ausland begangenen Verstoß anwendbar sein?
Hier kommt ein Abkommen der EU zur Anwendung [siehe EU-Rahmenbeschluss http://goo.gl/uoDzSW], und das besagt nun einmal das eine erhobene Forderung von mindestens 70€ aus einer Straßenverkehrs-OWi im Ausland nach Beantragung beim Bundesamt für Justiz durch dieses auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Grundlage dafür ist immer das jeweilige Landesrecht, nicht das des Heimatlandes - sonst hätte man sich das doch alles sparen können.
Deshalb ist es auch (entgegen vieler anders lautender Meinungen) nicht möglich, ein österreichisches Bußgeld in Deutschland zu vollstrecken
Wie erklärst Du Dir dann den Umstand das seit Jahrzehnten Bußgelder aus Österreich in D eingetrieben werden können obwohl dort nur von hinten geblitzt wird, also ohne Foto vom Fahrer wie nach deutschem Recht nötig ist?
Das StPO kommt hier nicht ansatzweise in Betracht. Erstens ist eine OWi keine Straftat, zweitens ist deutsches Recht im Ausland nicht anwendbar. Oder gelten dann auch schon bulgarische Geschwindigkeitsbegrenzungen in Finnland? - Du bist ja gerade so schön beim Durcheinanderwürfeln...
Oder wenn du nach oder via Spanien in den Urlaub fliegst. Da sammeln sich auch gewaltig Kosten an. Die 100 Euro sind praktisch 50 Euro, wenn sie in 2 Wochen bezahlt werden. Wenn keine Angaben zum Fahrer erfolgen und nicht bezahlt wird, sind es kurz drauf schon 300 Euro, wegen der Verweigerung der Angaben. Auch nicht toll, wenn man bei der nächsten Ankunft ggf. erst einmal von der Polizei abgeführt wird.
Weil der nicht beigefügt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass kein Bild vorhanden ist.
Zum anderen handelt es sich bei der Zahlungsaufforderung um eine außergerichtliche Einigung, die einen 50% Abschlag zur Folge hat, wenn dieser innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung bezahlt wird. Wenn du nicht einverstanden bist, wird der volle Betrag eingefordert werden. Solltest du der Aufforderung zu den Angaben zum Fahrer nicht nachkommen, erhöht sich der Betrag auf 300 Euro. Ersatzweise kannst du dem Bescheid widersprechen und es kommt zur Verhandlung.
Wenn die Geschwindigkeit gemessen wird, ist ja auch ein Bild da. Woher sollten sie sonst das Kennzeichen haben... Klar kannst du das Bild anfordern, wenn du widersprichst. Aber da kommen eben noch weitere Verwaltungskosten hinzu und den 50%-Bonus hast du auch verwirkt. Du gibst ja auch den Verstoß praktisch zu, schreibst nicht, dass es nicht so war, nur dass kein Bild beigefügt ist...
Ich bedanke mich für alle eingegangenen Antworten und Reaktionen! Was sich mir nicht erschließt ist der Umstand, dass offenbar Bussgeldbescheide versendet werden, ohne einen Bildnachweis zu liefern. Was ist, wenn das Kennzeichen von der Kamera nicht scharf genug erfasst wurde, und die manuelle Auswertung durch einen Behördenmitarbeiter einen Fehler zur Folge hatte? Oder ein dokumentarischer Fehler sich eingeschlichen hat? Dann kann es doch gut sein, dass eine völlig unverschuldete Person (in diesem Fall Deutschland) einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird.
In Deutschland werden doch nicht umsonst immer Bilder der Geschwindigkeitsüberschreitung mitgeliefert. Eben aus dem Grund, damit der Halter nicht behaupten kann: 'das war nicht mein Fahrzeug sondern ein anderes'.
Nebenbei hat meine Recherche bei einem RA für Verkehrsrecht ergeben, dass man tatsächlich das Nachsenden von Bildnachweisen aus Spanien einfordern kann, dieses aber nur durch einen beauftragten Verteidiger geschehen kann. Was in der Regel Mehrkosten nach sich zieht und die Möglichkeit auf die 50% Rabattzahlung erlischt.
Sollte man sich als unverschuldeter Halter eines KFZ (in Dland lebender Deutscher Staatsbürger) auf eine angebotene Ratenzahlung der Spanischen Verkehrsbehörde einlassen, damit einem in den nächsten drei/vier Jahren keine Probleme bei der Einreise oder dem Aufenthalt in Spanien widerfahren?
Wäre es nicht vielleicht konsequenter aufgrund der Unrechtmäßigkeit Spanien als Einreiseland bis zum Auslaufen der Verjährungsfrist schlicht zu meiden?
Kann ich nicht sagen. Ich lebte bis vor 15 Jahren in Deutschland. Dort habe ich auch nie einen Bildnachweis automatisch bekommen, als ich mal geblitzt wurde. Vielleicht hat sich ja dort die Rechtslage inzwischen geändert.
In Spanien weiß ich nur einen Fall, wo ich zu schnell war, die Polizei nach der Kurve eine Kontrollstelle hatte, mich anhielt und per Funk Bescheid kam, dass die Aufzeichnung nichts geworden war. Man hatte mich dann durchgewunken, trotz offensichtlicher Geschwindigkeitsüberschreitung...
Also ich denke schon, dass ein Bild vorhanden ist.
Was deine letzten Absätze angeht, kannst du es ja halten wie du willst. Ich denke nicht, dass der Bußgeldbescheid grundlos erfolgte. Jetzt hat also Spanien dran Schuld. Naja, das hält jeder, wie er will.
Ich bedanke mich für alle eingegangenen Antworten und Reaktionen! Was sich mir nicht erschließt ist der Umstand, dass offenbar Bussgeldbescheide versendet werden, ohne einen Bildnachweis zu liefern.
Das ist relativ einfach zu beantworten.
In Deutschland gibt es keine Halterhaftung, hier muss also der Fahrer identifiziert werden - und das geht nur über ein Frontfoto.
In den meisten anderen Ländern [ob Spanien auch dazu gehört weiß ich nicht - gehe aber davon aus] gibt es eine Halterhaftung. Dort wird also einfach der Halter des Fahrzeugs in die Pflicht genommen, der kann ja den Fahrer benennen wenn er nicht selbst gefahren ist. Tut er das nicht dann zahlt er.
Einen Beweis wie z.B. ein Foto muss es aber immer geben.
Nein, es gibt dort auch keine Halterhaftung, aber eine Auskunftspflicht des Halters. Dieser muss angeben, wer gefahren ist. Kann sich natürlich das Foto anfordern. Das kostet soweit ich weiß 8 Euro.
Der Halter wird nicht - für das Vergehen - in die Pflicht genommen, sollte er nicht gefahren sein bzw. wenn dies nicht feststellbar sein sollte, jedoch für die Verweigerung der Angaben (300 Euro).
Er kann aber Einspruch erheben, das Bild, die Zertifizierung des Blitzers inkl. Herstellerbezeichnung und Seriennummer und die des ausführenden Beamtens inkl. Zertifikat zur Bedienung des Blitzgerätes verlangen.
Es wird jedoch kein Bild automatisch versandt. Das wäre auch etwas datenschutzbedenklich. Man weiß ja nie, wer danebensitzt...
Quelle für diese Behauptung?
Für Spanien habe ich noch keinen Beleg gefunden. In Frankreich ist es definitiv so, dass von den Verkehrsbehörden bei der Versendung des Bußgeldbescheides nicht automatisch ein Beweisfoto beigelegt wird.
http://www.eu-verbraucher.de/de/haeufig-gefragt/faq-ihre-rechte/bussgeldbescheid-aus-frankreich/