Umwandlung - Einzelunternehmen in GBR - Einlagen

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Bei der Gründung der GbR wird auch festgelegt, in welcher Form sich die Gesellschafter an der Gbr beteiligen. Dass kann als Geldbetrag oder auch als Sacheinlage bestehen. Bei einer Sacheinlage wie in Deinem Fall müssten sich alle Gesellschafter über die Bewertung einig sein. Die 15.000,00 € für die Geräte usw. wären dann Deine Einlage in die GbR. Für Dich wäre das eine "Geschäftsveräußerung im Ganzen", die keine Umsatzsteuer auslöst. Warum die GbR mit einem Negativbetrag beginnt, verstehe ich nicht. Due übeträgst die Maschinen auf die GbR, und das ist Dein Kapitalkonto. Aber auch wenn Du den "Kaufpreis" entnimmst, ist Dein Kapitalkonto 0,00 € und nicht negativ. Ihr solltet dies Aktion der Gründung und die laufende Buchhaltung einschließlich der Abschlüsse nicht ohne Begleitung durch einen Steuerberater durchführen.

Die vorgeschlagene "Mini-GmbH" halte ich nicht für so gut. Ich habe dazu einen Kommentar abgegeben.

MonsieurQ 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 14:37

Ich sehe schon... alles etwas komplexer als erwartet - da werde ich um den Steuerberater nicht herumkommen.

die -15000€ desshalb, weil ich diese real nicht aus der Firma nehmen kann und diese "Schulden" gegenüber "mir" einfach an die GbR weiterreichen wollte.

MiniGmbH kommt für uns, Aufgrund eines hohen "Sacheinlagen"-Anteils, aktuell eher nicht in Frage. Wir wollten diesen "Schritt" überspringen und dann, sobal dies die Situation zulässt, gleich in eine "vollwertige" GmbH übergehen.

Vielen Dank soweit!

Helmuthk  04.05.2013, 09:13
@MonsieurQ

Danke für den Stern Helmuthk

Ob einzeln oder zu dritt, es ist und bleibt eine Personengesellschaft. Prüfen lassen, würde ich an eurer Stelle, ob nicht eine 1 € GmbH sinnvoller ist. Sinnvoller deshalb, weil die Kosten wegen der 1€ günstiger sind, ca. 200 € für Eintragungen durch Notar. Dann solltet ihr zwar innerhalb von 5 Jahren pro Pers. 12500 € wegen der Sicherheit einzahlen. Aber in 5 Jjahren kann auch viel passieren und Sicherheit ist das Gebot der ersten Stunde.

Helmuthk  18.02.2013, 09:08

Und die Folgekosten? Übersendung der Bilanz als Ebilanz an das Finanzamt und Veröffentlichung der Abschlüsse im eBundesanzeiger? Das wird ohne Steuerberater kaum gehen, denn welcher Nicht-Berater hat schon die dafür erforderliche Software?

Helmuthk  18.02.2013, 09:09

Und die Folgekosten? Übersendung der Bilanz als Ebilanz an das Finanzamt und Veröffentlichung der Abschlüsse im eBundesanzeiger? Das wird ohne Steuerberater kaum gehen, denn welcher Nicht-Berater hat schon die dafür erforderliche Software?

Die GbR ist eine Personengesellschaft. Du kannst dir nicht selber etwas verkaufen. Du kannst dem neuen Gesellschafter die Hälfte deiner Investitionen in Rechnung stellen. Dein Einzelunternehmen wird durch den Gesellschaftsvertrag zur GbR.

Helmuthk  18.02.2013, 09:10

Das st aber eine völlig neue Interpretation des Einkommensteuerrechts. Oder kannst Du mir für Deine Antwort Fundstellen nennen?

Aber trotzdem bin ich noch verwirrt :D

Mache ich steuerlich bei meiner Methode irgendwas falsch?

Für mich klingt das am einfachsten??