Als Kleinunternehmer PayPal-Geld mit "Freunde-Option" empfangen?
Darf ich das, um meinen Kunden die Preiserhöhung für die PayPal-Gebühren zu ersparen? In meinem Bereich (Dienstleistung, Lebensberatung) ist eine Rückzahlung / Erstattung sowieso ausgeschlossen, dem stimmen die Kunden mit dem Kauf auch zu.
Die "Freunde"-Einnahmen würde ich natürlich trotzdem als Geschäftseinnahmen dokumentieren und dem Finanzamt melden .. handelt sich alles in alle eh um Kleckerbeträge.
3 Antworten
Als Unternehmer hast du bei Paypal ein Geschäftskonto. Wie möchtest Du denn Paypal beibringen, dass Du auf einmal nur noch Zahlungen als "Freund + Familie" bekommst. Die lassen sich doch nicht verschaukeln.
Ich habe bisher kein Geschäftskonto bei PayPal. Man ist nicht verpflichtet, als (Klein-)Unternehmer ein Geschäftskonto zu nutzen, es bringt bloß einige Vorteile. Dass ich Geschäfts- und private Einnahmen auf den Konten separat verbuche und melde, ist ja unabhängig davon.
https://geldschritte.de/2011/03/28/paypal-geschaeftskonto-wer-braucht-es-und-wann/
https://www.billomat.com/magazin/geschaeftskonto-eroeffnen-worauf-muessen-selbstaendige-achten/#
Das wirst du nicht können, da es keine Kleinunternehmer gibt. Das kennt das Gewerberecht nicht.
Da was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung, und das ist eine Steuerangelegenheit und betrifft ausschließlich die Umsatz ( Mewerwert) Steuer.
Das bedeutet, du bist von der Umsatzsteuer bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn) von der MwST ( Umsatz) Steuer rückgestellt bist.
Du darfst deine verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwsT nicht extra ausweisen.
Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.
Und als Gewerbetreibender, musst du natürlich ein gewerbl. Paypal-Konto eröffnen.
O Gott, Du hast überhaupt keine Ahnung!
um meinen Kunden die Preiserhöhung für die PayPal-Gebühren zu ersparen?
Da haben doch Deine Kunden damit nichts zu tun, die PayPal-Gebühr zahlst sowieso Du! Außerdem war bei PayPal nie eine Preiserhöhung. Da möchte ich erstmal mal Deine rechtlichen Daten sehen.
Ich habe vor, sobald ich Einnahmen via PayPal mache, den Preis für die mir berechneten PayPal-Gebühren auf den Endpreis für den Kunden umzulegen - das meinte ich mit Preiserhöhung.
a) Eine direkte Umlegung der Gebühr ist laut Paypal nicht erlaubt, die kündigen dir dann dein Konto.
b) Du kannst natürlich generell deine Preise erhöhen, unabhängig von der Zahlungsart, aber dann musst du halt gucken, ob du noch wettbewerbsfähig bist.
c) Warum du deinen Kunden nicht einfach anbietest, per Überweisung zu zahlen, ist mir schleierhaft.
Danke für deine freundliche Antwort. Du musst dich ja wohl in deiner Haut fühlen. :))) Ich habe vor, sobald ich Einnahmen via PayPal mache, den Preis für die mir berechneten PayPal-Gebühren auf den Endpreis für den Kunden umzulegen - das meinte ich mit Preiserhöhung. Und ich dachte, man könne dies umgehen, wenn die Kunden freiwillig auf ihren "Käuferschutz" verzichten und somit keine Gebühr anfällt. Wie gesagt erbringe ich Dienstleistungen, die, wenn sie einmal erfolgt sind, sowieso von Umtausch / Erstattung ausgeschlossen sind.
Übrigens habe ich nun festgestellt, dass man sehr wohl an ein Geschäftskonto Geld via "privat/Freunde" senden kann, und dass dann auch für den Empfänger keine Gebühr anfällt. Da ist PayPal irgendwie inkonsistent. Dass es trotzdem nicht rechtens ist, Kunden dazu aufzufordern, via "privat/Freunde" zu zahlen, haben wir ja dank der konstruktiven Antwort mit Quelle geklärt.