Umsatzsteuer schuldet Leistungsempfäger, also nach §13. Wie buche /kontiere ich Rechnungen richtig?
Mein Bekannter (Gebäudereiniger) schreibt seine Rechnungen,
in dieser wird am Schluß ohne die UmsSt 19% die RE ausgewiesen.
Mit dem Satz:
Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG wird hingewiesen
Ich erledige nur die Buha, mit einer reiner Buha-Software. Ich nehme also rechnungen und möchte diese RE jetzt in der Buha einpflegen.
Aber wie ???
So ? :
Soll: 1400
Haben: 8837
Weil, sobald ich das Konto 8837 übernehme, klaut mir das Programm die Zeile mit der anzugebenen Steuer (z.B. 1785 ... 1787...)
Oder sollte ich 8400 (8200) statt 8837 nehmen und dann eines der Umsatzkonten 1785 ... 1787 ???
Ist echt doof, weiß nicht weiter, wer kann mir helfen ??
Zur RE nochmals:
Mein Bekannter Hans Muster erledigt für ZZZ Partner Baudienstleistung im Sinne des §13. Hans Muster nimmt also den Auftrag von ZZZ an. So ist ZZZ der der die UmsSt zu leisten hat und nicht Hans !
Vielen Dankk im Voraus ! LG Susi
9 Antworten
ja, da steht Etwas in der Unternehmensführung:
Im Zeitpunkt der Rechnungserstellung bucht Herr Krüger den Rechnungsbetrag als Forderung aus Lieferungen und Leistungen (Debitorenkonto 25300).
Konto SKR 03 Soll • Konten- bezeichnung • Betrag • Konto SKR 03 Haben • Konten- bezeichnung • Betrag25300 • Bauunternehmer Huber • 31.000 • 8337 • Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet •
31.000Konto SKR 04 Soll • Konten- bezeichnung • Betrag • Konto SKR 04 Haben • Konten- bezeichnung • Betrag25300 • Bauunternehmer Huber
• 31.000 • 4337 • Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet • 31.000
3 Umsatzsteuer/Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
also Konto 8837 wird als Erlös aus immateriellen Gegenständen wie Patenten vewendet
8837 Erlöse aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände
Dann müßte man gar eine Art Rechnungsabgrenzungsposten einrichten, wenn die Rg geschrieben, die UST Einnahmen aber angeblich vom Kunden oder Auftraggeber geschuldet sind.
1400 an 8401 + 1775, wobei dann die UST quasi verbucht wird, im Gegensatz zur Differenzbesteuerung beim eigenen Konto als Ausgleich zwischen Vor- & UST aber gleich nur dem Kunden belastet wird.
Dank an Wurzlsepp. Meine Freundin sagt immer, ich könne ja meine Meinung haben, auch wenn sie meist falsch ist :)
Einigen wir uns evtl. darauf, daß wir trotzdem ohne Umsatzsteuer buchen
1400 Soll / an 8337 Haben
welches Programm ist es denn ? Bei Wiso Buhl Data kann man ja wählen zwischen der Differenzbesteuerung oder einem Kleinunternehmerstatus nach § 19,1 USTG
So kannst Du ja nur die Rg. schreiben ohne UST.
Hier hat man Funktionen, die den Kleinunternehmer berücksichtigen ohne MWST
Der Kontenrahmen SKR 03 ist ja übernommen
Bei Ist-Versteuerung würde ich gar keine Forderungen buchen, sondern eben nur Kasse oder Bank an diese Umsatzerlöse.
Sonst in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber "Steuer nicht ausweisbar nach § 19,1 USTG nach Kleinunternehmerstatus"
Vielen Dank, du fleißiges Bienchen.
Mittlerweile habe ich mich (leider) extrem mit dem Thema beschäftigen müssen.
Ok, das mit der Kleinunternehmer etc... war eine Gedankenfalle von mir. Nachdem ich mich dannmit dem thema auf , in und um Bauleistungen beschäftigt hatte, fiel mir das auch auf.
Nunmehr führt der Unternehmer sein Gewerbe nicht mehr als Kleinunternehmer und ist nunmehr verpflichtet UmsSt. zu zahlen.
;) Außer: Wie in diesem Fall (Baudienstleistungen), da gilt nun die Steuerumkehrschuld nach §13.
Vielen tausend Dank für all die Mühe !
da muß ich Agentharibo aber Recht geben. § 13b bezieht sich auf Instandhaltung, nicht auf übliche Gebäudereinigungen
Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt;
weiter gefaßt müßte man mit dem Finanzamt reden, ob eine Baugrundreinigung evtl unter Instandhaltung fällt oder einen Steuerberater konsultieren
Konto 8337
Lesen und verstehen:
was hat die Kleinunternehmerregelung, auf die Du Dich in Deiner Antwort beziehst, mit der Steuerschulderschaft nach § 13b UStG zu tun?
Richtig, Nullkommanull
und Dein Vorschlag wäre falsch, da ein Abgleich der Finanzverwaltung über die 13b-Fälle erfolgt .....