Umschulung in anderem Bundesland wurde abgelehnt - Hilfe möglich?
Folgendes: Ein Freund wollte krankheitsbedingt gerne eine Umschulung machen in einem anderen Bundesland. Nun wurde diese von der Rentenversicherung abgelehnt, aus Kostengründen und weil eben anderes Bundesland. Die Umschulung wäre nur hier in der Umgebung möglich.
Gibt es eine Möglichkeit dass er die Umschulung doch noch am gewünschten Ort machen kann?
5 Antworten
wenn er dorthin umzieht, dann die neue adresse angeben und widerspruch einlegen: "Hiermit lege ich Widerspruch ein. Da ich jetzt in ... wohne, ist es offensichtlich, dass der Umschulungsort.... für mich geeignet ist"
Wieso will er denn die Umschulung wo anders machen? Natürlich soll das möglichst kostengünstig ablaufen. Wenn er umziehen will, muss er das tun und anschließend das ganze Antragsverfahren neu machen.
Ich glaube nicht, dass ein Einspruch Sinn hätte.
Wenn es am Wohnort eine Möglichkeit gibt, dann wird ein anderes Bundesland nicht gewährt.
Ist ja auch ganz klar, es besteht Fahrgeldanspruch usw. Von Daheim kann gependelt werden, in einem anderen Bundesland wäre eher eine Internatsunterbringung angesagt.
Das sind Mehrkosten. Mehrkosten für den Steuerzahler (also uns alle) sind zu vermeiden,daher der Entscheid.
Okay. Warum zieht er nicht ERST um und stellt dann die Anträge NACH dem Umzug?
hm, gute Frage. weiss ich jetzt leider auch nicht genau. denke mal, er wollte sicher gehen, dass er die Umschulung an dem gewünschten Ort überhaupt machen kann??!? Meinst du wenn er erst umziehen würde, wäre es möglich? Hat das dann nicht auch irgendwelche Folgen zwecks Leistungen der RV ö.ä.?
Der Rentenversicherer agiert BUNDESWEIT und ist also Bundeslandübergreifend zuständig.
Eine Garantie gibt es auf neue Waschmaschinen. Ein gewisases Risiko bleibt immer. Er hätte das vorher besser überdenken müssen.
Wenn er die Umschulung nun ablehnt kann es sein, dass er keine Leistungen mehr beziehen kann ausser Hartz IV. Das gilt es auf jeden Fall zu vermeiden wenn er bisher Krankengeld, oder Überbrückungsgeld bezieht.
Also ablehnen würde er auf keinen Fall, auch wenn er sie jetzt HIER machen müsste. Aber meinst du er könnte, angenommen er würde einfach umziehen, dann DORT die Umschulung machen?
Wenn die Umschulung dort möglich ist spricht nichts dagegen. Allerdings muss das ganze Verfahren mit Sicherheit neu aufgerollt werden. d.h. Umziehen, Anträge dann beim dort zuständigen Amt stellen, etc. Er verliert viel Zeit.
Wenn seine Maßnahme genhmigt ist, wird man ihn da hin schicken, wo seine Umschulung den besten Erfolg verspricht. Da hat er nur ein eingeschränktes Mitspracherecht. Schließlich will ER JA WAS von der Rentenversicherung.
Hatte selbst Umschulung vor 1 1/2 Jahren in Regenstauf/Oberpfalz. Ist abhängig vom Kostenträger. Sah das an meinen Kollegen. Die Landesversicherungsanstalt, Dt. Rentenversicherung und Die AGRE (ehem. Arbeitsamt) sind mit solchen Entscheidungen öfters aufgefallen. Am besten sind die Berufsgenossenschaften. Hatte einen Kollegen aus Hessen. Er hatte aber nen Arbeitsunfall. Nachbohren warum!! Fitje
Einspruch einlegen. Aber letzten Endes entscheidet die DRV
hab mich viell. etwas ungünstig ausgedrückt. also er würde dann schon komplett im neuen Bundesland wohnen, also umziehen.