Umsatzsteuerlich vermietete Ferienwohnung mit Eigennutzung. Unentgeltliche Wertabgabe oder teilweiser Vorsteuerabzug?
Hallo, ich habe eine sehr spezielle frage zum Thema Umsatzsteuer und Ferienwohnung. Folgende Situation, eine Ferienwohnung wird kurzfristig und somit Umsatzsteuerpflichtig vermietet. Dabei wird diese teilweise auch selbst genutzt. Jetzt weiß ich nicht genau, ob diese Tage der Eigennutzung mit vollem Vorsteuerabzug als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern ist oder ob einfach der Vorsteuerabzug anteilig zu kürzen ist und dafür dann keine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern ist.
Im Internet habe ich beide Varianten gelesen. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
1 Antwort
Du weißt schon, dass der Strafzuschlag 100% ist?
Ganz schön mutig, hier auf einen richtigen Zuruf aus dem Internet zu hoffen. Sicherheitshalber erwähnst Du nicht mal, in welchem Staat Du wohnst. D.h. wir wissen nicht mal, was für Recht zur Anwendung kommt.
Genug geschimpft: Rufe auf Deinem Wohnsitzfinanzamt an. Sie sind dort üblicherweise sehr nett und werden Dir die richtige Auskunft geben. Notiere Dir den Namen der Person, die Dir Auskunft gegeben hat als Aktenvermerk und lege es zu Deinen Steuerunterlagen.