Wareneinkauf vor Gewerbeanmeldung?
Moin moin,
kurze Frage: Einzelunternehmer*in (IST-Versteuerung) gründet am 15.02.2021 ihr Gewerbe und meldet es am selben Tag an. Zuvor hatte sie ebenfalls im Februar bereits Waren eingekauft. Wie wird hier verfahren? Sind die Rechnungen, welche in die zwei Wochen vor Gewerbeanmeldung fallen, trotzdem berechtigt zum Vorsteuerabzug?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Die Gewerbeanmeldung hat nur für das Gewerberecht Relevanz. Da die vorbereitende Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit dem Einzelunternehmen steht, ist ein Vorsteuerabzug bei vorliegen der anderen Voraussetzungen möglich.
Ob jetzt Ist- oder Soll-Versteuerung ist unmaßgeblich, solange nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgegriffen wird.
Es handelt sich hierbei um vorweggenommene Betriebsausgaben.
ACHTUNG: Bei der Gewerbesteuer kommt es allerdings tatsächlich auf den Beginn der Tätigkeit an.
Wenn die waren bereits für den Unternehmerischen Zweck eingekauft wurden hätte das Datum dieser Bestellung bereits bei der Anmeldung angegebenen werden müssen. Die gewerbliche Tätigkeit beginnt mit der nach außen gerichteten Tätigkeit. Die verspätete Anmeldung wäre ggf eine Ordnungswidrigkeit, die aber idr nicht geahndet wird.
Andernfalls, falls die waren zu einem andern privaten Zweck gekauft hättest, deine Anmeldung also korrekt wäre, wäre die jetzt gewerbliche/unternehmerische Nutzung der waren eine Einlage und du hättest keinen vorsteuerabzug.
Hast du beim Finanzamt schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben? Trage da das Datum der Bestellung für den Beginn ein.
Auch die Kosten im Zusammenhang mit der Existenzgründung können natürlich gegen das Einkommen aufgerechnet werden. Der zeitliche Zusammenhang muss natürlich nachvollziehbar sein.