Umsatzsteuer-Rückerstattng für anderswo montierte Reifen?

3 Antworten

Dann soll sie die Reifen eben auf Felgen montiert, aber nicht am Auto montiert ausführen.

RHood 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 13:38

Das würde nicht klappen, weil sie nur 4 Felgen hat und das Auto auch noch irgendwie bewegen muß. Außerdem wären die Teile (Kompletträder) dann nicht befestigt, so daß eine USt-Rückerstattung sowieso nicht möglich wäre.

Habe mit der zentralen Informationsstelle des deutschen Zolls telefoniert. Die meinte, der Zoll würde wohl die beiden Rechnungen (Reifen und Montage) abstempeln, aber damit sei noch nicht gesagt, daß es auch mit der MwSt-Rückerstattung klappen würde. Also das zuständige Finanzamt des Reifenhändlers angerufen. Antwort: MwSt-Rückerstattung sei nicht möglich, da kein Unternehmer und für Privatpersonen Teile und Arbeit auf der gleichen Rechnung stehen müßten. Sie haben sich dabei aber streng an den Gesetzestext (§§ 4 und 6 UStG) gehalten. Nicht auszuschließen, daß ein anderes Finanzamt eine andere Auskunft gibt.

Ohne Umsatzsteuer ID geht da gar nichts

RHood 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 13:41

Stimmt nicht. USt-IDs gibt es nur für Unternehmen und Gewerbetreibende, die innerhalb der EU (genauer: im gemeinschaftlichen Steuergebiet) ansässig sind, und nicht für Privatpersonen. Private Ausfuhrlieferungen in ein Drittland sind aber grundsätzlich steuerbefreit. Nur für Autoteile gilt wie beschrieben eine Sonderregelung.