MehrwertSteuer / Umsatzsteuer auf Feuerwehreinsatz?
Hallo, wir haben im Juni in einem gemieteten Schloss geheiratet und leider wurde durch eine Nebelmaschine Feueralarm ausgelöst. Nun haben wir eine Rechnung (von dem Schloss) über 765,- Euro plus 145,- Mwst bekommen (Kosten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr).
- Frage: Als der Feueralarm los ging haben wir unverzüglich bei der Feuerwehr angerufen und den Fehlalarm gemeldet. - Diese meinten jedoch sie seien schon unterwegs und müssten dies überprüfen. - Selbst als der Einsatzleiter sich die Sache ansah und per Funk seinen Kollegen den Fehlalarm durchgab kamen trotzdem noch Einsatzwagen angefahren und FW-Leute wichtig-tuend aufs Gelände. - Das sah mir schwer danach aus, daß unnötige Kosten verursacht wurden. - Kann man in dem Zusammenhang die Rechnung irgendwie anfechten?
- Frage: Müssen Feuerwehren die Umsatz-Steuer abführen? Und stellen diese folglich in Rechnung? Oder stellt hier evtl. nur das Schloss die Ust in Rechnung (für eine Leistung die sie selbst gar nicht erbracht haben)?
5 Antworten
Ihr habt nicht die Feuerwehr bezahlt.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, hat der Veranstalter - das Schloss - die Rechnung ausgestellt, möglicherweise als Zusatzkosten zur Miete der Räumlichkeiten.
Also: Fragt nicht die Feuerwehr sondern das Schloss nach der Höhe der Rechnung, oder lag die Rechnung der Feuerwehr bei?
sobald die feuerwehr angefordert wird, sei es durch einen Anruf oder die Auslösung eines Melders, so liegt die Verantwortung bei der Feuerwehr. Das heißt, jede alarmierte Einheit setzt die Anfahrt fort, bis eine qualifizierte Rückmeldung vorliegt. Qualifiziert heißt, dass ein Angehöriger der Feuerwehr der die entsprechende Ausbildung hat, die Lage erkundet und beurteilt hat. Dann geht die Rückmeldung an die Leitstelle und diese bestellt dann auf der Fahrt befindliche Fahrzeuge ab.
Aber ganz egal wie viele Fahrzeuge schon auf der Anfahrt abbestellt werden, die Kosten richten sich nach den eingesetzten Kräften.
Und warum nicht einfach jemand anrufen kann und den Einsatz vorzeitig beenden kann, sollte sich von selbst verstehen, da sonst jeder Brandstifter seinem Feuer mehr Zeit verschaffen könnte, damit es auch schön groß wird.
Zu 1. ...nachgucken müssen die, also auch anfahren, weil bestimmt keiner der Gäste und du auch nicht Experte in der beurteilung bei einer alarmierung ist... doch wenn der Einsatzleiter schon bescheidgesagt hat, drehen die folgenden meist wieder ab...
zu 2. weiß ich nicht
Berufs-oder auch freiwillige Feuerwehren rücken nur dann mit Minimalaufwand aus, wenn exakt bekannt ist das es sich nur um einen Kleineinsatz handelt. Also bei einer Ölspur oder einem brennenden Müllcontainer bspw...
Jeh nach der Gebührenordnung der jehweiligen Gemeinde kann aber auch schon ein einziges vollbesetztes Fahrzeug mit um die 500€ pro angefangener Stunde berechnet werden, auf dem Lande aber oft weniger.
Örtlichkeiten die über eine eigene Brandmeldeanlage verfügen sind normalerweise entweder größere Gebäude oder welche mit erhöhten Brandlasten.
Da rückt dann eine im voraus festgelegte Anzahl von Fahrzeugen aus, jeh nachdem um was für eine Örtlichkeit es sich handelt. Und da die Kosten für angefangene Stunden berechnet werden spielt es auch keine Rolle, ob das Fahrzeug nur zwei Ecken weit gefahren ist, ausgerückt ist ausgerückt.
Um die 900€ für den Einsatz bei einem offensichtlich größeren historischen Gebäude halte ich für geradezu preiswert, von " unnötig Kosten erzeugen " kann da mit Sicherheit keine Rede sein.
Im übrigen hat die Feuerwehr sowieso absolut garnix davon, die Kosten in die Höhe zu treiben, die Rechnung stellt eh die Gemeinde anhand des tatsächlichen Aufwandes.
Und da die Kosten für angefangene Stunden berechnet werden spielt es auch keine Rolle, ob das Fahrzeug nur zwei Ecken weit gefahren ist, ausgerückt ist ausgerückt.
Vorallem das ist wichtig!
Zu 1.
Wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßgkeit betrachtet, an welchen sich auch Feuerwehren halten müssen, musst Du nichts bezahlen, was nach Deinem Anruf alarmiert wurde. In der Regel war da aber wohl schon alles alarmiert, und da nach angefangenen Stunden abgerechnet wird (in der Regel) wird es aber Rechnungsbetrag wohl nichts mehr ausmachen.
Zu 2.
Feuerwehr ist eine hoheitlich Tätigkeit und diese unterliegen nie nie nie und gar nie der Umsatzsteuer. Egal wie man es dreht und wendet, ein Feuerwehreinsatz unterliegt nie der Umsatzsteuer.
Das Schloss erbringt keine Leistung oder Lieferung an Euch, sondern leitet die Rechnung nur weiter. Das unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer.