Gebrauchte Felgen verkauft - Probleme mit Käufer
Hallo Community. Vor kurzem habe ich bei ebay-kleinanzeigen gebrauchte Alufelgen mit Winterreifen verkauft. In der Beschreibung habe ich nur die Daten der Felgen und Reifen angegeben und geschrieben dass sie gebraucht sind. Die Felgen waren bis vor 2 Wochen noch an meinem Winterauto montiert. Gestern holte sie der Käufer bei mir vor Ort ab und kurze Zeit später rief er wieder bei mir an. Die Werkstatt, welche die Reifen montieren soll sagte ich hätte die Felgen nicht verkaufen dürfen und er könnte deswegen zur Polizei gehen. Aus welchem Grund er das könnte weiß ich noch nicht, da ich ihn noch nicht erreicht habe.
Wie sieht die Sache bis jz rechtlich aus?
7 Antworten
sag ihm, wenn sie ihm nicht gefallen soll er sie zurueck geben. Das riecht mir stark nach Betrug. Vermutlich kommt er nachher mit dem Vorschlag, du gibst ihm einen Teil seines Geldes wieder und er vergisst die Sache.
Wenn du keine Mängel versteckt hast kann dir keiner etwas. Wenn kein Betrug vorliegt dann hat die Polizei nichts damit zu tun. Wenn ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt, in dem du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, dann kann er dir maximal die Felgen zurück bringen und du muß ihm den Kaufpreis erstatten. Also in der Zukunft immer einen schriftlichen Kaufvertrag machen, um solchen Ärger zu vermeiden.
Weil irgendwas nicht der Beschreibung entspricht. Da läßt sich immer etwas finden.
Wenn er die Felgen und die Reifen korrekt angibt und den Zustand als "gebraucht" beschreibt, dann gibt es da nicht viel was man finden kann. Und dann wäre immer noch die Nacherfüllung an erster Stelle. Außerdem hat der Käufer den Artikel selbst besichtigt
Die Werkstatt, welche die Reifen montieren soll sagte ich hätte die Felgen nicht verkaufen dürfen
Blödsinn³, wenn techn. Daten stimmen und der Käufer nimmt sie mit und achtet nicht darauf, ob er sie fahren darf, ist nicht deine Schuld. Die Werkstatt will natürlich Neuware verkaufen, hat er ja mehr von.
Naja, das glaube ich nun keinesfalls, dass er zur Polizei gehen könnte - wobei: Zur Polizei kann jeder gehen und zwar so oft wie er möchte - aber weshalb???
Er hat doch die Winterräder bei dir persönlich abgeholt und bar bezahlt ? Habt ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen (schriftlich)? Wahrscheinlich nicht - dann gilt der mündlich geschlossene Kaufvertrag -> Und bei diesem kann der Käufer ja nicht einmal nachweisen DASS er die Räder bei dir gekauft hat! Juristisch steht hier Aussage gegen Aussage! Es wäre aber trotzdem sehr interessant zu wissen was an den Felgen so Schlimmes ist....
Es natürlich auch keinsten falls in Ordnung wenn du dem Käufer wissentlich defekte Ware verkauft hättest!
tatsächlich hat er angerufen und gemient ich solle ihm 20 euro per post schicken und dann passts :D und nein, ich würde natürlich keine defekte Ware verkaufen. Wie gesagt, ich habe die Felgen ja selber gefahren. Mängel waren nur Kratzer, Bordsteinberührung und Dreck hald.
Danke Leute, das beruhigt mich :D
so ein Unfug. Er hat die Räder ja sogar persönlich abgeholt, er konnte sich vor Ort vom Zustand überzeugen. Einfach nur nervig solche Leute!
da will er nur nachträglich ueber den preis "verhandeln". am besten garnicht dfrauf reagieren.
Warum denn das? Rückgabe wegen Nichtgefallen oder wie kommst du darauf?