Muss Autoreparatur sofort bezahlt werden oder hat man Recht auf Rechnung?
Also ich war die letzten tage in berlin und mein autoreifen ist geplatzt, da ich kein ersatzreifen im auto habe weil es ein getuntes auto ist mit 20 zoll reifen musste ich mich abschleppen lassen vom ADAC. Nun steht das auto bei ner werkstatt und der reifen muss morgen bestellt werden da kein händler in berlin den auf lager hat, was schon verwunderlich ist. naja egal. Nun muss ich das auto dann die woche wieder holen. Muss ich die Reparatur dann sofort dort bezahlen oder wie läuft das ab, normal erhalte ich doch eine Rechnung die ich dann überweisen kann oder? Was wäre im Fall wenn ich dort ankäme und ich kein bzw nicht so viel geld dabei habe, können die mir dann mein auto einbehalten oder sowas in der art? vielen dank im voraus für erfahrungen und antworten
13 Antworten
Zahlung auf Rechnung ist ein freiwilliges Angebot des Händlers - er muss das nicht anbieten. Wenn Du nicht gleich zahlst und er darauf besteht, dann kann er vielleicht das Auto nicht einbehalten - der Reifen aber ist sein Eigentum, den nimmt er dann halt wieder ab...
Nein, bei solch kleinen beträgen wollen viele Werkstätten sofort dass bezahlt wird.
Du kannst auch mit Karte bei den meisten Werkstätten zahlen...
Natürlich dürfen die dein Auto nicht behalten aber wenn du einfach abhaust ohne zu bezahlen schicken die dir Mahnungen denn du wirst im System bei den aufträgen mit deinem Namen und deiner Adresse gespeichert
Das hängt von der Werkstatt ab.
Bei meiner alten (kleinere Opel-Werkstatt) wurde immer Cash verlangt oder Zahlung per EC-Karte (+3% Gebühren), trotzdem ich dort schon 2 Fahrzeuge gekauft hatte und nach 8 Jahren wohl als Stammkunde gelten dürfte.
Bei meiner neuen (Mercedes-Vertragshändler) erhielt ich schon beim 2. Reparaturauftrag per Post eine Rechnung und muss vor Ort gar nichts bezahlen.
Rein rechtlich hat jede Werkstatt ein Pfandrecht.
Bedeutet: Sie dürfen dein Auto bis zur Begleichung der Reparaturkosten behalten.
Fazit: Vor dem Auftrag oder allerspätestens beim "Auto ist fertig"-Anruf nach den Zahlungsmodalitäten und der Rechnungshöhe erkundigen.
Hi, theoretisch haste Recht auf Rechnung. Aber: der KFZ Betrieb will Cash. Was also tun? Zahle und Du kriegst das Auto. Zahlst Du nicht: kein Auto. Anderenfalls wirfst Du Deinem schlechten Geld (Reparatur) nur gutes Geld (Gerichtsverfahren, Rechtsanwalt) hinterher. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Gruß Osmond
Ein Recht Zahlung per Rechnung gibt es nicht ! Die AGB's der Werkstatt geben vor, wie bezahlt werden muss, daneben ist es Ermessenssache des Leistungserbringers. Wenn Du allerdings eine Ware oder Leistung in dem Wissen, dass Du sie nicht (gleich) bezahlen kannst, erschleichst, dann ist das im schlimmsten Fall (Waren-) Kreditbetrug und kann empfindlich geahndet werden !