Umsatzsteuer bei Rechnung nach Hong Kong?

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Also ohne genau zu wissen, was genau das für eine Dienstleistung war, gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine Katalogleistung nach § 3a (4) Nr. 13 handelt.
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Ist der Empfänger eine Privatperson, so gilt Absatz 4 Satz 1 mit der Folge, dass der Umsatz in HongKong stattfand.
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Ist der Empfänger ein Unternehmer, so gilt Absatz 2 mit derselben Folge.
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Fazit:
Die Leistung unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer, die Rechnung darf daher keine USt enthalten. Es kommt kein Hammer.
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Und was die Chinesen draus machen, weiß ich nicht. Kann dir aber egal sein.

Silvanita 
Beitragsersteller
 04.09.2010, 10:25

Hallo Enno, ja, der Empfänger ist ein Unternehmen in Hong Kong - die Dienstleistung ist Marktforschung und Internet-Marketing. Sorry, aber ich bin (offensichtlich) kein Steuerexperte, ich kenne §3 nicht und verstehe auch nicht, was "der Umsatz findet in Hong Kong statt" bedeutet. Kannst Du das noch mal näher erläutern?

Vielen Dank

EnnoBecker  04.09.2010, 14:46
@Silvanita

" was "der Umsatz findet in Hong Kong statt" bedeutet"
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Der deutschen Umsatzsteuer unterliegen nur die Vorgänge, die auch in Deutschland stattfinden. In deinem Fall hat der Gesetzgeber entschieden, dass der Umsatz NICHT in Deutschland stattfindet. Damit ist das deutsche Umsatzsteuergesetz nicht auf diesen Umsatz anwendbar.

Nein, du musst das wenn überhaupt, in Deutschland versteuern. Es ist richtig, das die Rechnung ohne MwSt geschrieben wird, aber den Gewinn deiner Tätigkeit musst Du in der Einkommenssteuer angeben. Abhängig davon wo die Leistung erbracht wurde gibt es dann noch einige Steuerfreibeträge. Du hast wohl in DE am PC gesessen, daher hast Du in Deutschland gearbeitet.

EnnoBecker  04.09.2010, 09:59

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