Umsatzsteuer auf Rechnung nach Lieferadresse oder Rechnungsadresse?
Hallo Zusammen,
wir haben ein Unternehmen in Deutschland, und verkaufen online Autoersatzteile.
Meine Frage wäre, wenn mir ein Kunde sagt, dass die Rechnungsanschrift Österreich ist aber Lieferadresse Schweiz ist, wie ich dann mein Umsatzsteuer ausweisen muss?
Wonach muss ich mich allgemein richten mit der Umsatzsteuer nach Lieferadresse oder Rechnungsadresse ?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
7 Antworten
Hallo Bauerlein1234, diese spezifische Frage würde ich direkt an einen Steuerberater weiterleiten, da du hier keiner eine (zuverlässige) Aussage geben kann. Das kann eben nur der Steuerberater.
Aber dennoch als Tipp: Es gibt für einige EU Länder bestimmte Regelungen. So kannst du bis zu einem Netto-Umsatz von 35.000,- Euro nach Österreich liefern und dabei die innerdeutsche USt. anwenden. Bei der Schweiz sieht es wieder anders aus.
Es ist wie gesagt sehr komplex und ich würde dir dringend raten zum Steuerberater zu gehen. Dieser kostet übrigens nicht so viel wie ein Anwalt ;) Also daher würde ich an deiner Stelle keine Hemmungen haben.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße!
wer grenzüberschreitend tätig ist und dies ohne Steuerberater bewerkstelligt, ist, meines Erachtens, lebensmüde ....
1. Ist der Käufer Privatperson, oder Unternehmer?
2. Ist der Käufer Unternehmer, berechnest Du keine Steuer. So, oder so. Es sind zwar unterschiedliche Vorschriften, aber die Wirkung ist die gleiche. Versand nach Österreich wäre innergem. Lieferung, in die Schweiz Ausfuhrlieferung.
3. Ist der Kunde Privatperson, berechnest Du keine Steuer, weil der Gegenstand der Lieferung in die Schweiz gelangt, über die Spedition/Versand hast Du ja den Ausfuhrnachweis.
4. Nur als Ergänzung, würdest Du an eine Privatperson nach Österreich versenden, käme die deutsche Steuer von 19 % drauf.
Nach Versandadresse. Wenn der Besteller eine österreichische USt-Id hat ("ATU...."), wäre es eigentlich eine innergemeinschaftliche Lieferung und du berechnest keine 19%. Da die Ware aber die EU-Außengrenze überschreitet, ist es für Dich eine Ausfuhrlieferung, die ist in jedem Fall umsatzsteuerfrei.
Wenn der Versand nach Österreich erfolgen WÜRDE, wäre es eine innergem. Lieferung. Ist es aber nicht.
Bäuerlein1234 versendet in die Schweiz, und das ist eine Ausfuhrlieferung nach § 4 (2-7) UStG und somit steuerfrei.
Natürlich braucht der Versender hierzu einen Ausfuhrnachweis, den ihm sein Frachtführer liefert. Bei kleineren Postsendungen reicht es aus, die Sendung als Einschreibebrief aufzugeben. Die Einschreibequittung wird als Ausfuhrnachweis anerfkannt.
kleiner Versandhandel?
großer Versandhandel?
Ist der Kunde in der Schweiz Privatkunde oder Firmenkunde?
Die Umsatzsteuer die du ausweist ist ja die Steuer, die du wiederum am Ende an das Finanzamt abgeben musst, also musst du dich an die Steuern in Deutschland halten und die 19 % ausweisen.
Wenn du was im Ausland kaufst dann bezahlst du ja auch deren Kosten und nicht die 19 % die hierzulande auf den Produkten sind :)
wenn Umsatzsteuer so einfach wäre .......
Die Umsatzsteuer kommt auf die Rechnung. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, in welchem Land die Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Ich vermute, dass die USt in Deutschland abgeführt werden muss, aber ich bin mir da nicht sicher.
seit wann gehört die Schweiz zur EU?
Lieferung in die Schweiz, somit KEINE innergemeinschaftliche Lieferung.
und sicher, dass die Lieferung auf jeden Fall umsatzsteuerfrei ist?