Umsatzsteuer bei Seminaren und Workshops?

3 Antworten

Du beschreibst eine typische Falle für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes - sie kalkulieren ihre Preise ohne USt und stehen auf dem Schlauch, wenn sie dann die Kleinunternehmereigenschaft verlieren.

  • Für dieses Jahr brauchst Du nichts mehr zu ändern, denn wie wfwbinder schrieb, gilt die Kleinunternehmerregelung für das ganze Jahr. Auch wenn die Schwelle von 17.500 Euro (übrigens einschließlich der von Dir nicht erhobenen USt = 14.705 Euro netto) überschritten ist.
  • Auch für das nächste Jahr könntest Du noch die Regelung nutzen, wenn Du vom Finanzamt erst für 2018 aufgefordert wirst, die USt zu erheben.
  • Ich würde jedoch schon jetzt meine Preise neu kalkulieren und vielleicht in mehreren Stufen die Preise so anheben, dass Du wirklich davon leben kannst.

Den beiden vorgenannten schließe ich mich an. Für dieses Jahr sollte alles gut gehen.

Wenn du die Gesamtgebühr für dein Seminar vereinnahmst kannst du "normaler" weise "Vorsteuer" ziehen. Wenn wiederum deine "Subunternehmer" (Unterkunft, Koch, ...) klein-Unternehmer sind, aber du selbst über die Kleinunternehmer-Grenze kommst, hast du die Arschkarte gezogen, da du für deren umsatzsteuer-freie Leistungen für deine Kunden doch Umsatz-Steuer drauf schlagen musst, aber keine Vorsteuer abziehen kannst.

Vielleicht kannst du deine Kurse ankündigen mit Kursgebühr zuzüglich Unterkunft&Verpflegung. Und dann die Unterkunft und Verpflegung (exakt in deiner Buchhaltung dokumentiert) durchreichen, also allen beteiligten gegenüber klar machen, das das nicht dein Geld und nicht deine Business ist, und du das Geld nur an die anderen weiter reichst und auch von den anderen Quittungen an die Teilnehmer ausgibst. Im Detail aber noch mal mit einem Steuerberater klären, wie das zu dokumentieren ist.

Wieso fängst Du im November mit Umsatzsteuer an?

Kleinunternehmer bistDu, oder bist Du nicht für das Ganze Jahr.

War Dein Umsatz 2015 17.500,-, oder weniger, dann bist Du 2016 Kleinunternehmerin.

War der Umsatz 2015 höher als 17.500,-, dann warst du schon seit Januar Regelbesteuerin.

Wenn Du erst jetzt in 2016 die Umsatzgrenze überschreitest, bist Du ab 2017 Regelbesteuerin.