Muss man in Haft wenn man eine Geldstrafe in Tagessätzen nachweisbar nicht zahlen kann?

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Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige "Vollstreckungsbehörde" für Geldstrafen. Wenn man nicht zahlen kann, muß man das dort genau darlegen. Es besteht die Möglichkeit von Ratenzahlungen, evtl. (in Ausnahmefällen) auch Stundung. Wenn die Geldstrafe oder die Raten nicht bezehlt werden, wird erst der Gerichtsvollzieher beauftragt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Wenn das nichts bringt, wird man zum Strafantritt in eine JVA geladen (Ersatzfreiheitsstrafe). Man kann die Zahlung auch noch während der Haftzeit nachholen und diese dadurch verkürzen.

Die Tagessätze werden deinem Einkommen angepaßt, wenn die nicht gezahlt werden muß man die Strafe eben absitzen. Falls sich die Einkommenssituation ändert, also es wird weniger verdient, den Anwalt einschalten und eine Senkung der Raten vereinbaren.

Die Geldstrafe ist vorrangig durch Zahlung zu tilgen. Ist ein Verurteilter nicht in der Lage, die Geldstrafe in einem Betrag zu zahlen, so kann ihm auf Antrag eine Ratenzahlung gewährt werden (vgl. § 42 StGB). Die Höhe der jeweiligen Raten soll so bemessen sein, dass der Strafcharakter der Sanktion nicht verloren geht. Hinsichtlich der maximalen Dauer der Ratenzahlung gibt es keinen einheitlichen Maßstab. Ist ein Verurteilter aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, Zahlungen zu leisten, so kann ihm auf Antrag auch Tilgung durch gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht werden. 

Haft kommt nicht gleich und nicht vollautomatisch, aber Ersatzfreiheitsstrafe droht. Auf jeden Fall also nicht einfach abwarten, sondern rechtzeitig und von sich aus bei der Vollstreckungsbehörde anfragen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Zahlen oder einfahren. Die Tage sind ja extra deshalb schon festgelegt und wurden in Relation zum Einkommen gemacht.

Also sollte (ich bin kein Rechtsexperte) das nur aufschiebbar sein, wenn etwas wirklich Ernstes dazwischenkam, was jetzt eine völlig neue Situation darstellt, die beim Verhängen der Tagessätze nicht mit berücksichtigt wurde. Faule Ausreden zählen da nicht, eher Aufwendungen wg. Krankheit, Schicksalsschlägen oder sonst was.