Gilt die Frist fürs Ummelden nach Mietvertrag oder Einzug?

3 Antworten

Das Meldegesetz wurde m.W. erst kürzlich ( glaube mit Inkrafttretung zu November ) überarbeitet. Demnach benötigst Du nun zusätzlich eine schriftliche Einzugsbestätigung des neuen Vermieters.

Gehe daher am besten Anfang nächster Woche zum Einwohner-Meldeamt und melde Dich um.

Die erwähnten Ordnungsgelder ( bis zu 1000 Euro ) richten sich dabei nach dem Grad und der Schwere des Verstosses. Selbst bei ein paar Tagen Meldeverzug wird Dich als ganz normaler Privatbürger für den Umzug in eine neue Privatwohnung niemand mit 1000 Euro belegen.

Aber wenn nun 14 statt vorher 7 Tage Frist genannt werden, so sind es ab Einzug ( 4.11) halt nun 14 Tage. Halte Dich aber besser an die alte Regel mit 7 Tagen, weil Du die WHG bereits vor dem 30.10 zumindest schon angemietet hattest. 

Warum Du erst jetzt EINGEZOGEN bist, das kannst Du ja auf Nachfrage vom Amt vermutlich stichhaltig erklären.

Du interpretierst das richtig. Geh also fix hin.

Naja, deutlicher kann man es doch wohl nicht ausdrücken. Der Text ist doch sehr einfach und klar zu lesen und zu verstehen.