Gilt die Frist fürs Ummelden nach Mietvertrag oder Einzug?
Hallo,
ich habe am 03.07.2015 einen Mietvertrag unterschrieben, bin aber erst am 04.11. in die Wohnung eingezogen. Hätte ich nun schon beim Einwohnermeldeamt sein müssen um mich umzumelden oder muss ich erst spätestens 14 Tage nach Einzug dahin, so wie es überall steht?
Hier: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/dienstleistungen/index_detail.asp?searchId=2704 steht folgendes:
Meldefrist
Die (gebührenfreie) Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz ab dem 01.11.2015 innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein (Meldefrist bis 31.10.2015: innerhalb von 7 Tagen). Hinweis: Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wenn ich das richtig interpretiere muss ich also spätestens übernächste Woche Dienstag dahin. Richtig? Bitte helft mir, ich bin etwas verunsichert, denn ich habe gelesen das die Geldbußen sehr hoch sein können, bis zu 1000 Euro.... Jetzt bin ich verunsichert...
Danke im Voraus!
3 Antworten
Das Meldegesetz wurde m.W. erst kürzlich ( glaube mit Inkrafttretung zu November ) überarbeitet. Demnach benötigst Du nun zusätzlich eine schriftliche Einzugsbestätigung des neuen Vermieters.
Gehe daher am besten Anfang nächster Woche zum Einwohner-Meldeamt und melde Dich um.
Die erwähnten Ordnungsgelder ( bis zu 1000 Euro ) richten sich dabei nach dem Grad und der Schwere des Verstosses. Selbst bei ein paar Tagen Meldeverzug wird Dich als ganz normaler Privatbürger für den Umzug in eine neue Privatwohnung niemand mit 1000 Euro belegen.
Aber wenn nun 14 statt vorher 7 Tage Frist genannt werden, so sind es ab Einzug ( 4.11) halt nun 14 Tage. Halte Dich aber besser an die alte Regel mit 7 Tagen, weil Du die WHG bereits vor dem 30.10 zumindest schon angemietet hattest.
Warum Du erst jetzt EINGEZOGEN bist, das kannst Du ja auf Nachfrage vom Amt vermutlich stichhaltig erklären.
Du interpretierst das richtig. Geh also fix hin.
Naja, deutlicher kann man es doch wohl nicht ausdrücken. Der Text ist doch sehr einfach und klar zu lesen und zu verstehen.