Welche fragen stellt ein Verfahrensbestand?
Hallo, ich habe morgen einen termin beim verfahrensbeistand und ich weiß nicht was ich dort gefragt werde oder was ich sagen soll. Es geht um unsere tochter, sie ist 4monate alt und der vater will mehr umgangsrecht haben, am besten gemeinsage sorgerecht. Zudem kommt dass er alkoholoker ist und zur gewalt neigt. (Habe hierfür auch beweise) Hat jemand erfahrung ist der sache oder kennt sich damit aus?? Vielen dank im voraus :)
3 Antworten
Sag denen was Fakt ist. Halte deine Beweise parat. Beton vorallem das es dir um das wohl deiner Tochter geht, und solange er zur Gewalt und zum Alkohol neigt das du damit auf keinen Fall einverstanden bist
die beweise sind nur interessant, wenn sie auf das kind bezogen sind. wenn es da keine gibt: anzeigen, ärztliche atteste, dann ist das uninteressant und wird gewertet als den vater negativ da stehen lassen.
zum alkoho neigen, verhindert doch kein umgangsrecht. er wird ja nicht betrunken zum umgang kommen. ihr einverständnis ist uninteressant für den umgang und das laufende verfahren. gefragt sind konstruktive vorschläge der kindesmutter. das er klagen muss, stellt sie schon in ein schlechtes licht. sie ist nicht kompromissfähig und nicht lösungsorientiert.
Ich kenne natürlich weder die Vorgeschichte noch sonst irgendwelche Einzelheiten, aber wenn du belegen kannst, dass er ein Alkoholproblem hat und dir oder womöglich der Kleinen gegenüber schonmal gewalttätig geworden ist, stehen deine Chancen mehr als gut. Ansonsten kann ich dir Folgendes raten: Tritt ruhig, gesammelt und selbstbewusst auf. Beantworte Fragen sachlich und präzise. Viel Glück für morgen.
das er gewalttätig ist, tut im bezug auf das kind keinerlei not. deine beweise kannst du in der tasche lassen. es sei denn du hast nachweise in form von anzeigen und ärztlichen attesten, dass er das kind krankenhaus geschlagen hat mehrfach und schwer missbraucht. wenn nicht, dann ist das für den verfahrensbeistand uninteressant und wird ehr gegen dich verwendet - stichwort: bindungsintoleranz.
die gemeinsame sorge wird er natürlich bekommen. du nennst keinen grund der dagegen spräche.
weiterhin wird er auch den umgang bekommen den er sich wünscht. mindestumfang wären:
-2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage (grundlage ist der schulferienkalender und dann teilt ihr das auf)
- drei wochen sommerurlaub.
das wäre so der mindestumfang der drinnen wäre oder eben bis zum wechselmodell ist alles möglich.
der verfahrensbeistand ist der anwalt des kindes. er schaut sich an wie du mit dem kind umgehst, wie offen du die beziehung zwischen kind und vater ermöglichst und im nächsten zug wird sie kind und vater in dessen umgebung beobachten, wie die zwei interagieren und wie er mit der umgangsituation umgeht.
jegliches schlechtmachen solltest du dir verkneifen, dass kann dich im unglücklichsten fall auch das sorgerecht kosten. du hast dir diesen mann als vater ausgesucht und musst nun damit leben, dass er entscheidungen zum wohle des kindes mit treffen wird und am leben des kindes teilhaben will.