Habe ich als Tante ein Umgangsrecht für meine 3-jährige Nichte?
Hallo,
ich bin vor 3 Jahren Tante geworden. Meine Schwester hat sich vor 1 1/2 Jahren von dem Mann getrennt, die Scheidung ist seit kurzem durch.
Es wurde gemeinsames Sorgerecht beschlossen. Die Kleine wohnt seitdem bei dem Vater.
Jetzt ist meine Schwester für unabsehbar lange Zeit in einer Klinik. Ich habe meine Nichte schon seit November nicht mehr gesehen. Auf Nachfrage ob und wann ich die Kleine mal besuchen/abholen/auf einen Spaziergang mitnehmen kann, kommt keine Antwort. Vor 3 Wochen hat der Vater des Kindes mir gesagt, dass er wegen der aktuellen Scheidung noch keinen Frieden mit mir schließen kann.
Jetzt meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit/ein Recht, die Kleine zu besuchen oder sie für einen halben Tag mit in den Zoo oder ähnliches zu nehmen?
Danke für die Antworten!! :)
6 Antworten
einen rechtlichen Anspruch auf Umgang mit deiner Nichte hast du nicht. Du musst dich mit dem Vater zusammenraufen.
Du müßtest bereits eine Beziehung zum Kind haben, dann könntest Du Dir auch ein Umgangsrecht erstreiten.
wenn der vater zusagt, ja
wenn nicht, nein
Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an un erkundige dich dort, da bekommst du auf jeden Fall eine richtige Antwort. LG
Jetzt meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit/ein Recht, die Kleine zu besuchen oder sie für einen halben Tag mit in den Zoo oder ähnliches zu nehmen?
Gegen den Willen des Vates? Nein.