Gibt es bei der Übungsleiterpauschale auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Zur Zeit habe ich ein Problem: ich arbeite auf 150Euro Basis in einem kleinen sozialverein. Nebenbei bin ich dort auch noch als Übungsleiter eingestellt und erhalte eine pauschale von 400Euro monatlich Steuerfrei. Vor 2 Monaten wurde ich dort trotz Schwangerschaft eingestellt, ich arbeite 14 Stunden die Woche und erhalte noch ALG 1. Leider habe Ich noch immer keinen arbeitsvertrag, bin aber am nerven und hoffe bald einen zu bekommen. Nun hat meine Frauenärztin festgestellt das es Probleme mit der Schwangerschaft gibt und hatte mich 2 Wochen krank geschrieben. Meine Arbeit wollte den Krankenschein nicht haben und meinte das geht auch so. Ich blieb zuhause. Heute wurde ich für weitere 4 Wochen krankgeschrieben. Morgen will mein Chef mich treffen und klären wie es weiter geht. Wie sind denn meine Rechte? Habe ich Anspruch auf die weiterZahlung der Übungsleiterpauschale? Ich bin sehr unsicher wie es weiter geht Und ich bräuchte das Geld auch dringend weiterhin monatlich. LG
1 Antwort
Für die 150 Euro gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da es sich um Arbeitsentgelt handelt.
Die Übungsleiterpauschale zählt nach §14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nicht zum Arbeitsentgelt, daher dürfte dafür die Lohnfortzahlung nicht gelten.
Der Hinweis auf die Überschreitung ist berechtigt. Hier kommt es a) auf die tatsächliche Tätigkeit an, die wiederum b) von dem Verein ggf. pauschal zu versteuern bzw. sozial-zu-versichern wäre.
Im Übrigen haben auch Vereine mit entsprechenden Prüfungen der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden zu rechnen.
Arbeite erst seit Juni dort darum die 400 statt 200 Euro.
Das würde ich auch so sehen.
Ist denn nicht außerdem die Übungsleiterpauschale (nach meiner Info 2400 Euro jährlich) bei 400 Euro monatlich deutlich überschritten, unter der Voraussetzung, dass sie 12 Monate gezahlt wird?