kann das Geld von der Versicherung gepfändet werden,von meinen Pfändungskonto?
bin Harz4 empfänger (ledig) und habe seit 2 jahren die private Insolvenz laufen,jetzt meine Frage,mein Auto wurde angefahren,und es ist ein Schaden entstanden,denn ich nun vom Unfallverursacher seiner Versicherung bezahlt bekomme,habe von der Versicherung einen Verrechnungsscheck in höhe von 540euro erhalten,wenn ich jetzt den Verrechnungsscheck auf meinen Pfändungskonto einlöse,können mir die 540euro dann von meinen Pfändungskonto gepfändet werden???monatliche eingänge auf meinen Konto vom Amt (Arge) sind 400euro. Danke im vorraus Mfg.
2 Antworten
Wenn du den Schaden nicht beheben lässt, dann ja... Du hättest das Auto in eine Werkstatt bringen müssen und deine Ansprüche abtreten müssen. Bekommt das ein Gläubiger mit, ist deine Insolvenz gefährdet.
Ein Pfändungsschutzkonto hat bei Alleinstehenden schon eine Grenze von 1045 €. Nachdem die Grenze nicht überschritten wird können die 540 € nicht einbehalten werden. (Aber Achtung: Wäre der Betrag höher dann wäre der überschüssige Betrag einkassiert worden)
Diese Antwort ist definitiv richtig. Geldeingänge sind bis monatlich 1045,- gegen Pfändung geschützt
bist du dir sicher??? ich habe im Monat nicht mehr als 400euro Geldeingänge auf mein Konto,aber muß das sicher wissen,weil ich das Geld brauche.