letztes Gehalt/Arbeitskleidung

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Du solltest dich mal mit der zuständigen Gewerkschaft (NGG) unterhalten. Deine Ansprüche aus den letzten drei Jahren sind keineswegs verjährt. Die kannst du nachfordern.

Mel2601 
Beitragsersteller
 30.12.2012, 22:49

Ich habe mich vor knapp 1 Jahr schon mit mehreren Kolleginnen zusammen bei der Mini Job Zentrale diesbezüglich erkundigt. Dort sagte man uns wir wären korrekt angemeldet und für alles weitere müssten wir den Rechtsweg gehen, dafür wären Sie nicht zuständig

DerHans  31.12.2012, 10:01
@Mel2601

Das war eine korrekte Auskunft. Dafür ist das Arbeitsgericht zuständig. Die Klage kann kostenlos schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Hättet ihr das im letzten Jahr gemacht, wäre euer Anspruch ein weiteres Jahr in die Vergangenheit wirksam.

Hier scheint es Sinn zu machen, sich mit seiner Gewerkschaft (NGG), dem Betriebsrat (gibt es zumindest bei größeren Filialbäckereien) und letztlich einem Arbeitsrechtler (Anwalt für Arbeitsrecht) zu unterhalten. Die Durchsetzung deiner Forderungen könnte sich ggf. lohnen.

Wenn die Arbeitskleidung dem ArbG gehört, hat er ohne Rückgabe ein Zurückbehaltungsrecht am Lohn. Gleichzeitig handelt es sich dann um eine sog. Bringschuld. D. h., du musst dem ArbG die Klamotten hinbringen oder nachweislich zustellen lassen. Allerdings sollte dir bei Rückgabe auch eine Anteile Erstattung der von dir selbst getragenen Kosten an der Arbeitskleidung zustehen.

Da du für 3 zurückliegende Jahre ohnehin noch Schadensersatzansprüche für entgangenen Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen könntest, geht die Klärung mit einer Erstattung für die Klamotten in einem Abwasch. Ich würde den nicht ungeschoren davon kommen lassen.....

Da sind etliche Dinge nicht "rechtens":

  • Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung stehen Dir normalerweise auch bei einem 400-Euro-Job zu.

  • Wenn Du die Arbeitskleidung anteilig bezahlt hattest, dann dürfte das "Deine" sein, sodass eine Rückgabe nicht notwendig wäre.

  • Das Gehalt hat damit selbstverständlich dann auch nichts zu tun.

  • Und eine Rückgabe erfolgt immer da, wo Du etwas auch erhalten hattest.

Soweit der "Standard", wobei ich natürlich nicht weiss, welche Art Gaunervertrag Du mal unterschrieben hattest.

Mel2601 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 15:52

Was die Arbeitskleidung angeht , habe ich eine Quittung. Das Geld würde ich bei Abgabe der Kleidung auch zurück bekommen. Einen Arbeitsvertrag besitze ich nicht. Die ersten 2 Jahre gab es immer nur einen Wisch auf dem Stand das man für ein halbes Jahr als 400 Euro Kraft eingestellt ist. Nach 2 Jahren war man dann automatisch fest eingestellt