letztes Gehalt/Arbeitskleidung
Hallo, ich habe mit kurzer Unterbrechung 5 Jahre in einer Bäckerei auf 400 Euro Basis gearbeitet. Die Arbeitskleidung (Schürzen und Blusen) mussten wir anteilsmäßig bezahlen. Bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gab es nicht.Nun habe ich zum 23.12. gekündigt und bis dahin auch gearbeitet. Allerdings zahlt man mir mein letztes Gehalt nun nicht aus. Ich müsse erst die Arbeitskleidung in die Hauptzentrale (anderer Ort) bringen bevor ich mein Gehalt bekomme. 1 hat die Kleidung nichts mit meinem Gehalt zu tun und 2 warum muss ich die Kleidung in die Hauptzentrale bringen? Ich habe die Kleidung in der Filiale vor Ort erhalten aber abgeben darf ich sie dort nicht.. Ist das alles so rechtens?
4 Antworten
Du solltest dich mal mit der zuständigen Gewerkschaft (NGG) unterhalten. Deine Ansprüche aus den letzten drei Jahren sind keineswegs verjährt. Die kannst du nachfordern.
Das war eine korrekte Auskunft. Dafür ist das Arbeitsgericht zuständig. Die Klage kann kostenlos schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Hättet ihr das im letzten Jahr gemacht, wäre euer Anspruch ein weiteres Jahr in die Vergangenheit wirksam.
Hier scheint es Sinn zu machen, sich mit seiner Gewerkschaft (NGG), dem Betriebsrat (gibt es zumindest bei größeren Filialbäckereien) und letztlich einem Arbeitsrechtler (Anwalt für Arbeitsrecht) zu unterhalten. Die Durchsetzung deiner Forderungen könnte sich ggf. lohnen.
Wenn die Arbeitskleidung dem ArbG gehört, hat er ohne Rückgabe ein Zurückbehaltungsrecht am Lohn. Gleichzeitig handelt es sich dann um eine sog. Bringschuld. D. h., du musst dem ArbG die Klamotten hinbringen oder nachweislich zustellen lassen. Allerdings sollte dir bei Rückgabe auch eine Anteile Erstattung der von dir selbst getragenen Kosten an der Arbeitskleidung zustehen.
Da du für 3 zurückliegende Jahre ohnehin noch Schadensersatzansprüche für entgangenen Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen könntest, geht die Klärung mit einer Erstattung für die Klamotten in einem Abwasch. Ich würde den nicht ungeschoren davon kommen lassen.....
Da sind etliche Dinge nicht "rechtens":
Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung stehen Dir normalerweise auch bei einem 400-Euro-Job zu.
Wenn Du die Arbeitskleidung anteilig bezahlt hattest, dann dürfte das "Deine" sein, sodass eine Rückgabe nicht notwendig wäre.
Das Gehalt hat damit selbstverständlich dann auch nichts zu tun.
Und eine Rückgabe erfolgt immer da, wo Du etwas auch erhalten hattest.
Soweit der "Standard", wobei ich natürlich nicht weiss, welche Art Gaunervertrag Du mal unterschrieben hattest.
Was die Arbeitskleidung angeht , habe ich eine Quittung. Das Geld würde ich bei Abgabe der Kleidung auch zurück bekommen. Einen Arbeitsvertrag besitze ich nicht. Die ersten 2 Jahre gab es immer nur einen Wisch auf dem Stand das man für ein halbes Jahr als 400 Euro Kraft eingestellt ist. Nach 2 Jahren war man dann automatisch fest eingestellt
Ich habe mich vor knapp 1 Jahr schon mit mehreren Kolleginnen zusammen bei der Mini Job Zentrale diesbezüglich erkundigt. Dort sagte man uns wir wären korrekt angemeldet und für alles weitere müssten wir den Rechtsweg gehen, dafür wären Sie nicht zuständig