Üble Nachrede bei der Arbeit. Welche Konsequenzen kann ich ziehen?

3 Antworten

Wenn die üble Nachrede von Kollegen kommt, musst Du darüber mit Deinem AG und (falls vorhanden) auch mit dem BR reden.

Der AG ist verpflichtet eine Klärung zumindest zu versuchen. Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich hier noch nicht.

Der § 626 BGB erlaubt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Hier sollte der AN aber genau so wie im umgekehrten Fall zuerst einmal abmahnen. Wenn dann nichts passiert und, wie in Deinem Fall weiter gemacht wird, hat man wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einen Grund zur außerordentlichen Kündigung.

Du kannst mit deinem Chef darüber reden. Dieser ist dann verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen. Tut er nichts, kannst du (glaub ich) fristlos kündigen.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub da kann man sich an Betriebsrat wenden. Is ja (sowas wie) mobbing... ich mein da mal was in der Richtung aufgeschnappt zu haben.