chatroom sperre
Hallo, ich wurde im Chatroom200 gesperrt.
Jetzt steht dort folgendes:
Falls die Ermittlungsbehörden nach Telemediengesetzes (TMG) die Daten anfordern, werden wir diese unverzüglich bereitstellen. Dies gilt insbesondere bei: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB) Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen (§§ 130 II Nr. 1 StGB) Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB) Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB) Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) Verbreitung von pornographischen Schriften, worunter insbesondere Kinderpornographie, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sowie Darstellungen der primären Geschlechtsorgane fallen (§ 184 StGB) Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB) verbotene Mitteilungen über nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB) Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS) unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)
Wird das jetzt Konsequenzen für mich haben ?
4 Antworten
Das steht doch da: Wenn die Polizei wissen möchte, wer du bist, dann wird der Betreiber des Chatrooms das denen sagen.
Und ohne Grund kann die Polizei diese Daten nicht anfordern.
Was auch immer du dort gesagt hat: Stell dir vor, du hättest es irgendwo in der Stadt gesagt und ein Polizist hätte es zufällig gehört. Die gleichen Konsequenzen wird das auch haben.
Wird das jetzt Konsequenzen für mich haben ?
Das kommt darauf an was du gemacht hast ;-) Nur aufgrund der Sperre hast du nichts zu befürchten. Aber wenn der Sperre (was ja nicht unwahrscheinlich ist) eine Straftat o.Ä. vorausgegangen ist, dann kannst du deswegen evtl. belangt werden.
Darüber hinaus hast du auch offenbar gegen die Regeln des Chatrooms verstoßen. Was das für Konsequenzen haben kann ist mir jedoch unbekannt - dafür musst du aber sicher nicht ins Gefängnis ;-)
Das ist der Einheitstext wenn jemand gesperrt wird, wurde einmal eingegben und immer dann gesendet. Ok wenn du sowas getan hast kann gff. Deine IP - Adresse herausgegeben werden . Aber da muss schon ein Verfahren gegen dich eingeleitet sein. Ansosnten bist Du halt gesperrt da.
Du kannst von Glück sagen, dass die Ermittlungsbehörden personell so unterbesetzt sind. Sonst wäre dein Computer vielleicht schon beschlagnahmt worden (zur Beweissicherung)